Stornohaftung respektive Stornohaftzeit


Stornohaftzeit ist der Zeitraum zwischen Abschluß einer Lebens- oder Krankenversicherung und dem vollständigen "verdienen" der Courtage bzw. Provision. Der Vermittler wird hierbei an dem Stornorisiko beteiligt. Das bedeutet, daß der Vermittler die Provision anteilig zurück bezahlen muß, wenn der Versicherungsnehmer seine Lebens-, Renten- oder Krankenversicherung vorzeitig kündigt. Die Versicherung will somit verhindern, daß dem Vermittler nicht mehr Vermittlungsprovision ausbezahlt wird als der Kunde einbezahlt hat. Aufgrund dessen zahlen wir Ihnen als Tippgeber die Povision ebenfalls in mehreren Raten aus.
Bei vorzeitiger Kündigung der Versicherung des vermittelten Kontaktes verfallen die Ansprüche auf weitere Raten. Die bis dahin von Ihnen empfangenen Vergütungen sind davon aber nicht betroffen und dürfen von Ihnen behalten werden.