Krankenzusatzversicherung-Provision
Abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif werden in der Regel 4 bis 9 Monatsbeiträge als Provision vergütet. Ein wesentlicher Vorteil in dieser Sparte ist die **kurze Stornohaftungszeit von meist nur 12 Monaten**.
Steuerlicher Vorteil: Provisionen bis zu 256 € pro Kalenderjahr sind gemäß §22 Abs. 3 EStG steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Beispielrechnung für Tippgeber
Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Vergütung bei einem Online-Abschluss:
| Versicherung | Berechnung (Beispiel) | Provision (Gesamt) |
|---|---|---|
| Krankenzusatzversicherung | 40,00 € x 7 Monatsbeiträge | 280,00 € |
| Ihr Provisionsanteil (50%) | 280,00 € x 50% | 140,00 € |

