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Tippgeberprovision VersicherungVERSICHERUNGEN EMPFEHLEN,
50% DER PROVISION BEZIEHEN

Krankenzusatzversicherung-Provision

Abhängig von der Versicherungsgesellschaft und dem Tarif werden in der Regel 4 bis 9 Monatsbeiträge als Provision vergütet. Ein wesentlicher Vorteil in dieser Sparte ist die **kurze Stornohaftungszeit von meist nur 12 Monaten**.

Steuerlicher Vorteil: Provisionen bis zu 256 € pro Kalenderjahr sind gemäß §22 Abs. 3 EStG steuerfrei und müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.


Beispielrechnung für Tippgeber

Im Folgenden sehen Sie ein Beispiel für die Vergütung bei einem Online-Abschluss:

Versicherung Berechnung (Beispiel) Provision (Gesamt)
Krankenzusatzversicherung 40,00 € x 7 Monatsbeiträge 280,00 €
Ihr Provisionsanteil (50%) 280,00 € x 50% 140,00 €
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