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Tippgeberprovision VersicherungVERSICHERUNGEN EMPFEHLEN,
50% DER PROVISION BEZIEHEN

Provision versteuern

Provision versteuern

Versteuerung bei Fremdempfehlungen

Wenn es durch Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt, ist die erhaltene Tippgeberprovision unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern.

Grundsätzlich gilt: Tippgeberprovisionen sind bis zu einem Betrag von 256,00 € pro Kalenderjahr steuerfrei (gemäß § 22 Abs. 3 EStG). Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Sobald die Summe Ihrer Provisionen im Jahr 256,00 € erreicht oder überschreitet, muss der gesamte Betrag versteuert werden.

Hinweis: Eine Umsatzsteuer fällt auf Tippgeber-Vergütungen in der Regel nicht an, da diese Einkünfte unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 11 UStG fallen (bestätigt durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.05.2009, Az. V R 7/08).

Wichtiger Hinweis

Die oben genannten Informationen dienen lediglich als allgemeiner Leitfaden. Für individuelle Auskünfte und eine rechtssichere Beratung bezüglich Ihrer persönlichen steuerlichen Situation kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

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