
Provision versteuern
Provision versteuern bei einer Fremdempfehlung
Wenn es durch eine Tippgeberempfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss der empfohlenen Person kommt, ist die Provision gegebenenfalls zu versteuern. Tippgeberprovisionen sind bis zu 256,- Euro pro Jahr steuerfrei. Der Anteil an Tippgeberprovisionen über 256,- Euro pro Jahr sind zu versteuern. Die Provision über dem Freibetrag von 256,- Euro pro Jahr ist somit im Grundsatz einkommenssteuerpflichtig.
Bei gelegentlicher Kontaktvermittlung sind Provisionen bis 256 € pro Kalenderjahr Steuerfrei (siehe §22 Abs. 3 EStG) und müssen nicht versteuert werden. Eine Umsatzsteuer auf Tippgeber-Vergütungen fällt nicht an, da die Einkünfte unter die Steuerbefreiung nach §4 Nr. 11 UStG fällt. (Siehe Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28.05.2009, Aktenzeichen V R 7/08). Für individuelle Auskünfte, wie Sie Ihre Provision in Falle einer Fremdempfehlung versteuern müssen, kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.