Provision versteuern
Versteuerung bei Fremdempfehlungen
Wenn es durch Ihre Empfehlung zu einem erfolgreichen Vertragsabschluss kommt, ist die erhaltene Tippgeberprovision unter bestimmten Voraussetzungen zu versteuern.
Grundsätzlich gilt: Tippgeberprovisionen sind bis zu einem Betrag von 256,00 € pro Kalenderjahr steuerfrei (gemäß § 22 Abs. 3 EStG). Es handelt sich hierbei um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Sobald die Summe Ihrer Provisionen im Jahr 256,00 € erreicht oder überschreitet, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
Wichtiger Hinweis
Die oben genannten Informationen dienen lediglich als allgemeiner Leitfaden. Für individuelle Auskünfte und eine rechtssichere Beratung bezüglich Ihrer persönlichen steuerlichen Situation kontaktieren Sie bitte einen Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

