Tippgeberprovision Versicherung
Wenn Sie einen Bekannten, Freund oder Verwandten haben, der eine Versicherung abschließen möchte, dann können Sie bei uns eine Tippgeberprovision in Höhe von 75% der einmaligen Abschlussprovision beziehen. Aber auch wenn Sie selbst über uns ihren Versicherungsantrag einreichen, beziehen Sie die Tippgeberprovision. Dies ist durch das Urteil vom Verwaltungsgericht Frankfurt im Oktober 2011 zum Provisionsabgabeverbot möglich. Wir bezahlen übrigens für alle von uns angebotenen Versicherungen eine Tippgeberprovision aus. Wichtig ist hierbei auf die Steuergesetzgebung bei der Auszahlung der Tippgeberprovision zu achten.
Provisionen für Tippgeber sind im Grundsatz einkommenssteuerpflichtig. Nur bei gelegentlicher Kontaktvermittlung ist die Tippgeberprovision bis 256 € pro Kalenderjahr Steuerfrei (siehe §22 Abs. 3 EStG). Falls Sie als Tippgeber aber sich selbst empfehlen, sind die Provisionen steuerfrei. Je nach Versicherung wird die Tippgeberprovision direkt oder aber ratierlich ausbezahlt. Dies liegt an der Stornohaftung des einzelnen Versicherungsvertrages.
Gibt es keine Stornohaftungszeit so wird die Tippgeberprovision für eine Versicherung direkt nach erfolgreichem Vertragsabschluss ausbezahlt. Bei Versicherungen die einer Stornohaftungszeit (SHZ) unterliegen, wird die Tippgeberprovision ratierlich ausbezahlt. Als Beispiel nehmen wir hier eine private Krankenversicherung, die eine Stornohaftungszeit von 5 Jahren hat. Die Tippgeberprovision beträgt in diesem Beispiel 1800 Euro. Dies bedeutet, dass eine Tippgeberprovision von 30 Euro pro Monat an den Tippgeber über 5 Jahre bezahlt wird (1800 Euro/60 Monate). Wir die Versicherung vor Ablauf der SHZ vom Versicherungsnehmer gekündigt, darf der Tippgeber die bis zum Kündigungstermin ausgezahlte Tippgeberprovision behalten.
Versicherung | Tippgeberprovision Versicherung (Ø-Werte) |
---|---|
Private Krankenversicherung | 1600 Euro |
Berufsunfähigkeitsversicherung | 900 Euro |
Rentenversicherung | 900 Euro |
Lebensversicherung | 1300 Euro |
Sofort beginnende Rentenversicherung | 3600 Euro |
Krankenzusatzversicherung | 210 Euro |
Sachversicherungen* | 27 Euro |
KFZ-Versicherung | Provisionslos |
Gesetzliche Krankenversicherung | Immer 30 Euro |
* Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung