Sachversicherung-Provision
Für Sachversicherungen werden in der Regel 20% des jährlichen Versicherungsnettobeitrages als Provision ausgeschüttet. Davon erhalten Sie als Tippgeber wie gewohnt einen Anteil von 50%.
Steuerhinweis: Provisionserlöse bis 256 € pro Kalenderjahr sind gemäß §22 Abs. 3 EStG steuerfrei. Erst bei Überschreiten dieser Freigrenze ist die gesamte Summe steuerpflichtig.
Für folgende Sachversicherungen mit einem Jahresnettobeitrag von 500 Euro zahlen wir eine Tippgerprovision aus:
- Rechtsschutzversicherung
- Gebäudeversicherung
Beispielrechnung für Tippgeber
| Versicherung | Berechnung (Beispiel) | Provision (Gesamt) |
|---|---|---|
| Gebäudeversicherung | 580,00 € Nettobeitrag/Jahr x 20 % | 116,00 € |
| Ihr Provisionsanteil (50 %) | 116,00 € x 50 % | 58,00 € |

