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Tippgeberprovision VersicherungVERSICHERUNGEN EMPFEHLEN,
50% DER PROVISION BEZIEHEN

Sachversicherung-Provision

Für Sachversicherungen werden in der Regel 20% des jährlichen Versicherungsnettobeitrages als Provision ausgeschüttet. Davon erhalten Sie als Tippgeber wie gewohnt einen Anteil von 50%.


Steuerhinweis: Provisionserlöse bis 256 € pro Kalenderjahr sind gemäß §22 Abs. 3 EStG steuerfrei. Erst bei Überschreiten dieser Freigrenze ist die gesamte Summe steuerpflichtig.

Für folgende Sachversicherungen mit einem Jahresnettobeitrag von 500 Euro zahlen wir eine Tippgerprovision aus:

  • Rechtsschutzversicherung
  • Gebäudeversicherung

Beispielrechnung für Tippgeber

Versicherung Berechnung (Beispiel) Provision (Gesamt)
Gebäudeversicherung 580,00 € Nettobeitrag/Jahr x 20 % 116,00 €
Ihr Provisionsanteil (50 %) 116,00 € x 50 % 58,00 €
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