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Gesetzliche Krankenkasse

Gesetzliche Krankenversicherung


Der Beitragssatz der GKV ist zwar vereinheitlicht, allerdings unterscheiden sich die Kassen deutlich in ihren Zusatzleistungen (z.B. Osteopathie, Reiseimpfungen, professionelle Zahnreinigung oder Bonusprogramme).


Rechtlicher Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben dürfen wir beim Abschluss einer gesetzlichen Krankenversicherung keine Prämien oder Anteile der Provision an Kunden oder Tippgeber auszahlen.

So funktioniert der Kassenwechsel

  1. Kündigung: Sie kündigen bei Ihrer alten Kasse (per Einschreiben).
  2. Bestätigung: Die alte Kasse muss Ihnen innerhalb von 14 Tagen die Kündigung bestätigen. Diese senden Sie mit dem neuen Antrag an die neue Kasse.
  3. Bindungsfrist: Normalerweise beträgt die Bindungsfrist 18 Monate, bei Sonderkündigung (Beitragserhöhung) entfällt diese.

Wer muss was beachten?

Pflichtversicherte Arbeitnehmer:
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats möglich. Wenn Sie noch in diesem Monat kündigen, beginnt die neue Versicherung am 01. September.

Studenten:
Bei Studienbeginn können Sie sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in die PKV zu wechseln. Ab dem 30. Lebensjahr endet meist der günstige Studententarif.