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Kosten GKV Studenten

Die Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse


Die Kosten der gesetzlichen Krankenkassen sind im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Im Wesentlichen hängen die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem Alter, dem von Ihnen erreichten Semester und Ihren eventuell vorhandenen Einkünfte ab. Das aktuelle Sozialgesetzbuch SGB V können Sie sich in unserem Download Bereich direkt herunterladen. Im Folgenden werden wir die wichtigsten Regelungen des Sozialgesetzbuches auszugsweise in einfacher Ausführung darstellen.

- Die gesetzliche Familienversicherung (bis zum 25. Geburtstag):

Für den Fall, daß einer Ihrer Elternteile gesetzlich Krankenversichert ist können Sie sich kostenlos über die Familienversicherung mitversichern. Dies gilt nur wenn kein Elternteil privat versichert ist. In diesem Falle müßten Sie sich ebenfalls privat versichern bzw. mitversichern lassen. In der Regel endet die Familienversicherung mit dem 25. Lebensjahr, kann aber im Falle eines geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes verlängert werden. Zudem würde die Familienversicherung im Falle eines eigenen, regelmäßigen Einkommens von mehr als 400 EUR pro Monat entfallen. Auch wenn Sie sonstige Einkünfte von mehr als 365 EUR pro Monat z.B. aus Zins- und Mieteinnahmen haben entfällt die Familienversicherung. Dann müßten Sie in die kostenpflichtige studentische Krankenversicherung wechseln.

  • 55,55 EUR für die Krankenversicherung und
  • 11,26 EUR zur Pflegeversicherung, insgesamt also
  • 66,81 EUR pro Monat (bzw. 65,53 EUR für Studenten mit Kind).

- Ab dem 15. Fachsemester, oder wenn Sie älter als 30 Jahre sind:

Endet die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch. Unter ganz bestimmten Gründen kann eventuell eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung erreicht werden. Falls keine Verlängerung erzielt werden kann, werden Sie ab dem darauffolgenden Semester als freiwillig versicherter Student eingestuft. Dies würde für Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Anstieg von über 100% bedeuten.

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich im Examenssemester befinden. Hier bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen zumindest für ein halbes Jahr einen verminderten Übergangsbeitrag von monatlich zwischen 92,41 EUR und 95,45 EUR an. Den höheren Betrag müßten Sie dann erst nach Ablauf dieses Semesters bezahlen.