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Kosten GKV Studenten

Die Kosten in der gesetzlichen Krankenkasse

Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben. Für Studenten hängen die Kosten im Wesentlichen vom Alter, der Semesterzahl und dem eigenen Einkommen ab.

Die gesetzliche Familienversicherung (bis 25 Jahre)

Sofern ein Elternteil gesetzlich versichert ist, können Studenten in der Regel bis zum 25. Geburtstag kostenfrei mitversichert bleiben. Diese Frist kann sich durch geleisteten Wehr- oder Freiwilligendienst verlängern.

Achtung: Die Familienversicherung endet vorzeitig, wenn das eigene regelmäßige Einkommen (z.B. durch Nebenjobs) die gesetzlichen Grenzen (ca. 450 - 520 € monatlich) überschreitet.

Studentische Krankenversicherung

Wenn die Familienversicherung endet, fallen eigene Beiträge an. Der studentische Beitragssatz ist staatlich subventioniert und liegt aktuell (beispielhaft) bei:

  • Beitrag zur Krankenversicherung
  • Beitrag zur Pflegeversicherung
  • Gesamtbelastung: ca. 120,00 € - 130,00 € pro Monat (je nach Krankenkasse und Alter)
Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester

In der Regel endet hier der Anspruch auf den günstigen Studententarif. Studenten werden dann als "freiwillige Mitglieder" eingestuft, was oft eine Verdopplung des Beitrags bedeutet. Ausnahmen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Zweiter Bildungsweg, Krankheit oder Kinderbetreuung).

Hinweis: Prüfen Sie in diesem Fall unbedingt den Wechsel in die private Krankenversicherung, da Studententarife dort oft bis zum 34. Lebensjahr fortgeführt werden können.