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Leistungen GKV Studenten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind im Sozialgesetzbuch zu ca. 95% fest vorgeschrieben. Sie bieten eine solide Grundversorgung, sind jedoch in vielen Bereichen mit gesetzlichen Zuzahlungen verbunden.

Leistungen und Zuzahlungen im Überblick
  • Arztbesuche: Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen werden übernommen. Es gelten Belastungsgrenzen von 2% des Bruttoeinkommens (1% bei chronisch Kranken).
  • Medikamente & Hilfsmittel: Hier leisten Versicherte eine Zuzahlung von 10% der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €). Sehhilfen werden nur bei extremen Sehschwächen oder für Kinder bezahlt.
  • Heilmittel: Für Anwendungen wie Krankengymnastik oder Massagen fallen pro Verordnung 10 € plus 10% der Behandlungskosten an.
  • Zahnarzt: Die GKV zahlt einen Festzuschuss von 50% auf die "Regelversorgung". Hochwertige Inlays oder Implantate müssen weitgehend selbst getragen werden. Ein lückenloses Bonusheft kann den Zuschuss auf bis zu 65-70% erhöhen.
  • Krankenhaus: Erstattung der notwendigen Pflege und Operationen im Mehrbettzimmer. Pro Tag fällt eine Zuzahlung von 10 € an (max. 28 Tage pro Jahr). Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sind nicht enthalten.

Hinweis: Da die Leistungen in der GKV gesetzlich definiert sind, können sie durch politische Reformen jederzeit gekürzt oder verändert werden.