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Leistungen GKV Studenten

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse


Die Leistungen der gesetzlichen Kassen sind basierend auf dem Sozialgesetzbuch zu 95% vorgeschrieben respektive identisch und gelten selbstverständlich auch für versicherte Studenten. Im Folgenden werden wir kurz aufführen, was die gesetzlichen Krankenkassen leisten und wo die Einschränkungen liegen.

  • Beim Arzt oder Therapeuten zahlen die gesetzlichen Kassen die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen durch kassenärztlich zugelassene Ärzte. Bei der erstmaligen Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung in einem Jahresquartal muß eine fixe Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlt werden. Die hierbei festgelegte Belastungsgrenze für die jährlichen Zuzahlungen liegt bei 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei 1%.
  • Bei Medikamenten und Verbandsmittel muß eine feste Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten durch den Versicherungsnehmer geleistet werden. Dabei ist zu beachten, daß die Zuzahlung mindestens 5 Euro beträgt, aber auch höchstens 10 Euro betragen darf.
  • Für Hilfsmittel wie z.B. Hör- und Sprechgeräte oder orthopädische Schuhe muß wie bei den Medikamenten eine Zuzahlung von 10% bezahlt werden.
  • Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) gibt es nur für Patienten mit starken Sehschwächen sowie für Kinder.
  • Für Heilmittel wie z.B. Krankengymnastik, Bäder oder Massagen muß pro Verschreibung durch den Arzt 10 Euro bezahlt werden. Zudem müssen zusätzlich 10% der gesamten Behandlungskosten vom Versicherungsnehmer übernommen werden.
  • Beim Zahnarzt wird für Zahnersatz ein Zuschuß von 50% auf die pauschale Regelversorgung bezahlt. Alle Kosten, die darüber liegen müssen durch den Kassenpatienten selbst getragen werden. Durch regelmäßige Kontrolluntersuchungen erhöht sich der Festzuschuß nach 5 Kalenderjahren um 20% und nach 10 Jahren auf insgesamt 30%. Kalenderjahre in denen eine Zahnbehandlung durchgeführt wurde werden bei der Bonusberechnung nicht mitgezählt. Auch beim Zahnarzt muß bei der erstmaligen Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung im Quartal eine fixe Praxisgebühr in Höhe von 10 Euro bezahlt werden.
  • Im Krankenhaus werden die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Operationen, Unterbringung und Pflege erstattet. Für jede Ãœbernachtung muß eine Zuzahlung von 10 Euro geleistet werden. Bei Erstbehandlungen gilt dies für maximal 14 Tage bzw. 140 Euro und bei Anschlußbehandlungen bis zu 28 Tage (280 Euro). Den Anspruch auf eine Chefarztbehandlung sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gibt es nicht.