Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind im Sozialgesetzbuch zu ca. 95% fest vorgeschrieben. Sie bieten eine solide Grundversorgung, sind jedoch in vielen Bereichen mit gesetzlichen Zuzahlungen verbunden.
Leistungen und Zuzahlungen im Überblick
- Arztbesuche: Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen werden übernommen. Es gelten Belastungsgrenzen von 2% des Bruttoeinkommens (1% bei chronisch Kranken).
- Medikamente & Hilfsmittel: Hier leisten Versicherte eine Zuzahlung von 10% der Kosten (mind. 5 €, max. 10 €). Sehhilfen werden nur bei extremen Sehschwächen oder für Kinder bezahlt.
- Heilmittel: Für Anwendungen wie Krankengymnastik oder Massagen fallen pro Verordnung 10 € plus 10% der Behandlungskosten an.
- Zahnarzt: Die GKV zahlt einen Festzuschuss von 50% auf die "Regelversorgung". Hochwertige Inlays oder Implantate müssen weitgehend selbst getragen werden. Ein lückenloses Bonusheft kann den Zuschuss auf bis zu 65-70% erhöhen.
- Krankenhaus: Erstattung der notwendigen Pflege und Operationen im Mehrbettzimmer. Pro Tag fällt eine Zuzahlung von 10 € an (max. 28 Tage pro Jahr). Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer sind nicht enthalten.
Hinweis: Da die Leistungen in der GKV gesetzlich definiert sind, können sie durch politische Reformen jederzeit gekürzt oder verändert werden.

