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Familienversicherung Studenten

Familienversicherung


Bei der Familienversicherung können Sie sich als Student bis zum 25. Geburtstag umsonst mitversichern lassen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, daß Sie bislang auch schon über die Familienversicherung mitversichert waren. Beihilfeberechtigte können ebenfalls günstig während des Studiums weiterversichert werden. Allerdings sind beide Fälle zeitlich begrenzt. Im Folgenden werden wir aufführen, was für wen zu beachten ist.

- Regelung für gesetzlich versicherte Studenten:

Bei der Fortsetzung der gesetzlichen Krankenversicherung wären Sie bis zu Ihrem 25. Geburtstag kostenfrei über die Familienversicherung Ihrer Eltern mitversichert. Die Familienversicherung verlängert sich im Falle eines geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes.

Die Familienversicherung kann aber im Falle eines eigenen Einkommens entfallen. Dies ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Falls Ihr gesamtes regelmäßiges Einkommen mehr als 400 EUR pro Monat beträgt oder Sie sonstige Einkünfte von mehr als 365 EUR pro Monat z.B. aus Zins- und Mieteinnahmen haben entfällt die Familienversicherung. Mit dem Wegfall der Familienversicherung aus Altersgründen oder durch überschreiten der Verdienstgrenzen müssen Sie der studentischen Krankenversicherung beitreten.

Der Monatsbeitrag der studentischen Krankenversicherung beträgt zurzeit

  • 55,55 EUR für die Krankenversicherung und
  • 11,26 EUR zur Pflegeversicherung, insgesamt also
  • 66,81 EUR pro Monat (bzw. 65,53 EUR für Studenten mit Kind).

Die studentische Krankenversicherung läuft nicht unbegrenzt und endet im Regelfall zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr erreichen. Unter ganz bestimmten Gründen kann eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung erreicht werden. Die studentische Krankenversicherung endet aber de facto spätestens, wenn im aktuellen Studiengang das 14. Fachsemester überschritten wurde.

Hinweis:

Nach einem Wegfall der Familienversicherung haben Sie innerhalb von drei auch die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung für Studenten zu wechseln. Für männliche Studenten ist der Wechsel oft lohnenswert, da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung bei besseren Leistungen meist sehr günstig sind. Bei Studenten, die das 30. Lebensjahr oder das 15. Semester erreicht haben lohnt sich die Privatversicherung preislich immer. Die günstigen Studententarife in der PKV gelten nicht nur bis zum 30. Geburtstag, sondern bis zum Erreichen des 34. Lebensjahres. Die Anzahl der erreichten Fachsemester spielt in der PKV überhaupt keine Rolle. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

- Regelung für Beihilfeberechtigte Kinder von Beamten:

Beamte sind generell zu 50% Beihilfeberechtigt. Das bedeutet, daß der Staat generell die Hälfte der Krankheitskosten bezahlt. Beamtenkinder erhalten oft sogar bis zu 80% Beihilfe. Die Beihilfe für Beamtenkinder ist an das Kindergeld geknüpft, welches maximal bis zum 27. Geburtstag gezahlt wird. Fällt das Kindergeld weg, dann entfällt auch die staatliche Beihilfe. Hierbei gibt es allerdings seit 2008 einige neue Regelungen für Kinder, die nach 1981 geboren sind. Für Kinder die 1982 geboren sind wird die Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag gezahlt und für die Geburtenjahrgänge ab 1983 nur noch bis zum 25. Geburtstag. Die Beihilfe verlängert sich im Falle eines geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes.

Hinweis:

Ein Wegfall der Beihilfe würde folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

Sie waren bisher privat über Ihre Eltern versichert:

In diesem Fall wären Sie künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter versichert (demnach lediglich zwischen 20% und 25%). Da vor dem Studienbeginn der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Sie widersprochen wurde, ist für Sie ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation nicht möglich. Sie haben also nur die Möglichkeit, sich über einen Studententarif weiterhin privat zu versichern. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

Sie waren bisher gesetzlich versichert:

In diesem Falle ergeben sich für Sie keine Änderungen beim Versicherungsschutz, da die gesetzlichen Krankenkassen nicht über spezielle Tarife für Beihilfeberechtigte verfügen. Ihre gesetzliche Krankenkasse würde also wie bisher weiter laufen und Sie hätten weiterhin den vollen Versicherungsschutz. Falls Sie beim Ablauf der Beihilfe bereits 25 Jahre alt sind, so müssen Sie der kostenpflichtigen studentischen Krankenversicherung beitreten.

Ab dem 25. Lebensjahr


- Studenten, die bis dato über die gesetzliche Familienversicherung der Eltern versichert waren, hat das Erreichen des 25. Geburtstages teure Folgen. Die kostenlose Familienversicherung entfällt und Sie müssen der studentischen Krankenversicherung beitreten und eigene Beiträge bezahlen. Die Familienversicherung verlängert sich im Falle eines geleisteten Wehr- oder Ersatzdienst um die abgeleisteten Monate dieses Dienstes. Danach endet die Familienversicherung aber in jedem Fall. Der Beitrag ist hierbei bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich und beträgt zurzeit 66,81 EUR für Kinderlose und 65,53 EUR für Studenten mit Kind. In den Beträgen ist der Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 11,26 EUR enthalten. Die studentische Krankenversicherung läuft auch hier nicht unbegrenzt und endet im Regelfall zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr erreichen. Unter ganz bestimmten Gründen kann eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung erreicht werden. Die studentische Krankenversicherung endet aber de facto spätestens, wenn im aktuellen Studiengang das 14. Fachsemester überschritten wurde.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dazu müssen Sie innerhalb der drei Monatsfrist einen Befreiungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

-Für den Fall, daß Sie bisher schon Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt haben weil die gesetzliche Familienversicherung nicht möglich war, können Sie natürlich weiterhin zum gleichen Betrag studentisch krankenversichert bleiben. Aber auch hier gilt, daß die studentische Krankenversicherung endet, wenn Sie das 30. Lebensjahr erreichen bzw. im aktuellen Studiengang das 14. Fachsemester überschritten haben (siehe oben).

- Bei bis dato privat versicherten Studenten gibt es mit dem Erreichen des 25. Geburtstags keine Veränderungen. Die Höhe des Beitrages wird in der privaten Krankenversicherung nach dem Eintrittsalter bei Vertragsbeginn berechnet. Sehr wenige Studententarife staffeln ihre Beiträge und werden im Abstand von 5 Jahren geringfügig erhöht. Falls Ihr gesamtes regelmäßiges Einkommen mehr als 400 EUR pro Monat beträgt oder Sie sonstige Einkünfte von mehr als 365 EUR pro Monat z.B. aus Zins- und Mieteinnahmen haben kann sich der Beitrag für die Pflegeversicherung von derzeit 16,80 EUR leicht erhöhen. Die Kostenerhöhung würde sich abhängig vom Alter und der Krankenversicherung zwischen 2,08 und 4,10 EUR bewegen.

Ab dem 30. Lebensjahr


Zum Ende des Semesters, in dem Sie das 30. Lebensjahr erreichen endet die studentische Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse automatisch. Unter ganz bestimmten Gründen kann eventuell eine Verlängerung der studentischen Krankenversicherung erreicht werden. Falls keine Verlängerung erzielt werden kann, werden Sie ab dem darauffolgenden Semester als freiwillig versicherter Student eingestuft. Dies würde für Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Anstieg von über 100% bedeuten.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreien zu lassen und in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Dazu müssen Sie innerhalb der drei Monatsfrist einen Befreiungsantrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

Eine Ausnahme besteht, wenn Sie sich im Examenssemester befinden. Hier bieten Ihnen die gesetzlichen Krankenkassen zumindest für ein halbes Jahr einen verminderten Übergangsbeitrag von monatlich zwischen 92,41EUR und 95,45 EUR an. Den höheren Betrag müßten Sie dann erst nach Ablauf dieses Semesters bezahlen.

Falls Sie einen Ehepartner haben, der berufstätig und gesetzlich Versichert ist, dann können Sie sich jederzeit kostenlos Familienversichern lassen. Die Familienversicherung ist hierbei zeitlich unbegrenzt und gilt somit bis zum Ende Ihres Studiums.

Alternativ können Sie ohne Kündigungsfristen in eine private Krankenversicherung wechseln. Für unverheiratete männliche Studenten, die kein Kind mitversichern müssen, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung die günstigere Lösung bei besseren Leistungen. Frauen hingegen bezahlen in der gesetzlichen Krankenkasse weniger Beiträge.

Für Frauen würde sich der Wechsel in eine private Krankenversicherung nur lohnen, wenn sie einen gut bezahlten Nebenjob haben, der zur Beitragspflicht führen würde. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

Bei Studenten, die bisher privat krankenversichert waren, ändert sich nichts. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Allerdings gibt es einige wenige private Studententarife, welche die Beiträge staffeln. Dies führt im Zyklus von 5 Jahren zu marginalen Beitragsanpassung. Falls Ihr gesamtes regelmäßiges Einkommen mehr als 400 EUR pro Monat beträgt oder Sie sonstige Einkünfte von mehr als 365 EUR pro Monat z.B. aus Zins- und Mieteinnahmen haben kann sich der Beitrag für die Pflegeversicherung von derzeit 16,80 EUR leicht erhöhen. Die Kostenerhöhung würde sich abhängig vom Alter und der Krankenversicherung zwischen 2,08 und 4,10 EUR pro Monat bewegen.

Ab dem 14. Fachsemester


Nach dem 14. Fachsemester gilt die studentische Krankenversicherung nicht mehr. Das bedeutet für alle Studenten, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, eine Beitragserhöhung. Für privat versicherte Studenten hingegen hat das Überschreiten dieser Semestergrenze keine Auswirkungen.

- Bei der Berechnung der Fachsemester wird immer nur ein Studiengang zugrunde gelegt. Wenn Sie das 30. Lebensjahr also noch nicht erreicht haben, können Sie solange in der studentischen Krankenversicherung bleiben bis sie in einem Studiengang das 14. Fachsemester überschritten haben. Die Anzahl der absolvierten Studiengänge ist hierbei nicht relevant. Urlaubssemester werden hier übrigens nicht mit eingerechnet. Beim Erreichen der Semestergrenze können Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse weiter versichern oder mit sofortiger Wirkung in eine private Krankenversicherung wechseln. Für unverheiratete männliche Studenten, die kein Kind mitversichern müssen, ist der Wechsel in eine private Krankenversicherung die günstigere Lösung bei besseren Leistungen. Frauen hingegen bezahlen in der gesetzlichen Krankenkasse weniger Beiträge.

- Bei Studenten, die bisher privat krankenversichert waren, ändert sich nichts. Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung berechnen sich nach dem Eintrittsalter. Allerdings gibt es einige wenige private Studententarife, welche die Beiträge staffeln. Dies führt im Zyklus von 5 Jahren zu marginalen Beitragsanpassung. Falls Ihr gesamtes regelmäßiges Einkommen mehr als 400 EUR pro Monat beträgt oder Sie sonstige Einkünfte von mehr als 365 EUR pro Monat z.B. aus Zins- und Mieteinnahmen haben kann sich der Beitrag für die Pflegeversicherung von derzeit 16,80 EUR leicht erhöhen. Die Kostenerhöhung würde sich abhängig vom Alter und der Krankenversicherung zwischen 2,08 und 4,10 EUR pro Monat bewegen.

Beihilfeberechtigte


Beamte sind generell zu 50% Beihilfeberechtigt. Das bedeutet, daß der Staat generell die Hälfte der Krankheitskosten bezahlt. Die Differenz wird normalerweise über spezielle Anwärtertarife der PKV abgesichert. Studenten können sich über die Beihilfe der Eltern mitversichern. In der Regel bekommen die Kinder hierbei sogar bis zu 80% Beihilfe und müssen somit nur die verbleibenden 20% privat absichern. Wenn Sie sich als Student über die Beamtenbeihilfe Ihrer Eltern mitversichern sollten Sie einige Punkt berücksichtigen.

- Die Beihilfe für Beamtenkinder ist an das Kindergeld geknüpft, welches maximal bis zum 27. Geburtstag gezahlt wird. Fällt das Kindergeld weg, dann entfällt auch die staatliche Beihilfe. Hierbei gibt es allerdings seit 2008 einige neue Regelungen für Kinder, die nach 1981 geboren sind. Für Kinder die 1982 geboren sind wird die Beihilfe nur noch bis zum 26. Geburtstag gezahlt und für die Geburtenjahrgänge ab 1983 nur noch bis zum 25. Geburtstag. Falls Sie also damit rechnen sollten, daß Ihr Studium über diese Grenzen hinaus andauert, sollten Sie sich zu Studienbeginn mit dem Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu einer privaten Versicherung gut überlegen. In diesem Fall müßten sie allerdings dann sofort eigene Beiträge entrichten. Derzeit liegen diese bei 66,81 EUR bzw. ab dem 30. Geburtstag oder dem 15. Fachsemester bei bis zu 152,22 EUR.

- Für alle, die weiterhin über die Beihilfe versichert sein möchten gilt, sich innerhalb von drei Monaten nach dem Beginn des Studiums von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Dies erfolgt in Form eines Befreiungsantrags, den Sie bei Ihrer jeweiligen Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) stellen.

Hinweis:

Die staatliche Beihilfe entfällt, wenn Sie als Student ein monatliches Einkommen von mehr als 640 EUR erhalten.

Ein Wegfall der Beihilfe würde bedeuten, daß Sie künftig nur noch über den privaten Beihilfetarif weiter versichert sind (demnach lediglich zwischen 20% und 25%). Da vor dem Studienbeginn der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung durch Sie widersprochen wurde, ist für Sie ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse bis zu Ihrer Exmatrikulation nicht möglich. Sie haben also nur die Möglichkeit, sich über einen Studententarif weiterhin privat zu versichern. Mit unserem Online-Rechner können Sie mit wenigen Klicks die Studententarife vergleichen.

Ein eventuell vorhandener Kindergeldanspruch der Eltern würde hier ebenso entfallen.