comverso - Das clevere Versicherungsportal
Tippgeberprovision VersicherungVERSICHERUNGEN ABSCHLIESSEN,
75% DER PROVISION BEZIEHEN

 


PKV Leistungen für Studenten

Was leistet die PKV für Studenten?


Die gewünschten Leistungen durch die Auswahl der passenden Tarife weitgehend selbst bestimmen zu können, ist mitunter einer der größten Vorteile der privaten Krankenversicherung. Bei Studenten wird bei der Entscheidungsfindung aber meist der finanzielle Aspekt der PKV in den Vordergrund gestellt.

Bei einer privaten Krankenversicherung entscheiden Sie als Student alleine wie viel Ihre Privatversicherung kosten darf und was sie leisten soll.

Die Leistungen der Studententarife sind mit den Tarifen für Angestellte oder Selbständige bei wesentlich geringeren Beiträgen gleich, weil den Studenten Sonderrabatt eingeräumt wird.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Leistungen einer privaten Krankenversicherung auf:

- Ambulante Behandlungen:

Im Prinzip kann man sagen, daß ambulante Tarife alle durchzuführenden Behandlungen abdecken, bei denen Sie im Anschluß wieder nach Hause fahren. Die dafür benötigten Behandlungen und Therapien sowie Heilmittel (z.B. Massagen, Fango) und Kosten für Medikamente und Hilfsmittel (wie z.B. eine Brille oder Gehhilfen) werden Erstattet. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Medikamente zählen ebenfalls zu den ambulanten Leistungen. Die Kostenübernahme für einen Heilpraktiker hängt vom gewählten Tarif ab.

Im Detail:

  • Vorsorgeuntersuchungen:
    Einige Vorsorgeuntersuchungen werden nur im Rahmen der gesetzlich eingeführten Programme erstattet. Dabei werden die Kosten dann, wie bei den gesetzlichen Kassen auch, in Abhängigkeit vom Alter übernommen (z.B. jährliche Krebs-Früherkennung für Männer erst ab 45, für Frauen bereits ab 20 Jahren).
  • Impfungen:
    Schutzimpfungen (z.B. gegen Wundstarrkrampf, Grippe, Kinderlähmung usw.) werden von nahezu allen privaten Versicherern übernommen. Spezielle Impfungen wie z.B. Malariaprophylaxe oder Hepatitis werden zwar von vielen, aber leider nicht von allen Versicherungen erstattet.
  • Hilfsmittel:
    Unter Hilfsmitteln versteht man Brillen, Kontaktlinsen, Hör- und Sprechgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Krankenfahrstühle, Bruchbänder, Leibbinden, Einlagen und vieles mehr. Hier ist darauf zu achten, welche Hilfsmittel im tariflichen Leistungskatalog enthalten sind und welche nicht. Des Weiteren gibt es bei der Höhe der Erstattung und der maximalen Anzahl an Verschreibungen pro Jahr zum Teil erhebliche Unterschiede.
  • Krankentransporte:
    Ambulante Krankentransporte sind Fahrten zum Arzt (z.B. bei Gehunfähigkeit) mit dem Krankenwagen oder einem Taxi. Oft werden die Kosten für Krankentransporte unterschätzt. Wenn man über Wochen zur Verbands- oder Gipskontrolle muß, kann es sehr schnell zu einer hohen Rechnung kommen. Auch für chronisch kranke Patienten (z.B. bei Muskelschwund) ist die Übernahme dieser Kosten sehr wichtig, da sie eventuell über Jahre hinweg mehrmals pro Woche einen Krankentransport brauchen.
  • Psychotherapie:
    Notwendige Sitzungen werden von den Versicherungsgesellschaften entweder voll oder zumindest teilweise übernommen. Unterschiede bestehen bezüglich der Leistungsübernahme der Anzahl der Sitzungen pro Jahr und ob auch Diplom-Psychologen, oder nur Ärzte akzeptiert werden. In vielen Billigtarifen sind jedoch keine Leistungen für psychotherapeutische Behandlungen vorgesehen.


- Beim Zahnarzt:

Der Zahn-Tarif übernimmt ganz oder anteilig die Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

  • Zahnbehandlung und Zahnprophylaxe:
    Die von der Versicherungsgesellschaft geleistete Zahnbehandlung beinhaltet alle "normalen" Behandlungen, die der Zahnarzt vornimmt. Diese umfassen Routineuntersuchung, die Entfernung von Zahnbelag, notwendige Zahnfüllungen und Parodontosebehandlung. Hierbei werden je nach Tarif werden dafür zwischen 75 und 100% erstattet.
  • Inlays:
    Inlays sind hochwertige Keramik- oder Goldfüllungen, unter Fachleuten die bessere Alternative zu den herkömmlichen Amalgamfüllungen darstellen. Sehr oft sind diese Füllungen auch sehr teuer. Die Erstattungssätze sind je nach PKV-Tarif sehr unterschiedlich. Bei manchen PKV-Tarifen werden die Inlays als Zahnbehandlung eingestuft und es werden alle Kosten erstattet. Bei anderen PKV-Tarifen fallen die Inlays unter Zahnersatz und die Kosten werden nur prozentual erstattet (z.B. mit 75%).
  • Zahnersatz:
    Zum Zahnersatz zählt man Brücken, Kronen, Implantate und Zahnprothesen. Die angebotenen Zahn-Tarife unterscheiden sich enorm bei der Höhe der prozentualen Erstattung. Die Erstattungssätze liegen hier zwischen 40 und 100%.
  • Kieferorthopädie:
    Bei der Kieferorthopädie werden z.B. Korrekturen von Fehlstellungen der Zähne (z.B. durch eine Zahnspange) durchgeführt. Bei der Mitversicherung von Kindern sollte man darauf achten, daß der ausgewählte Tarif hierfür möglichst hohe Erstattungssätze vorsieht. Manche Tarife leisten für Kieferorthopädie nur dann, wenn der Behandlungsbeginn vor einem bestimmten Lebensalter lag (z.B. vor dem 18. Lebensjahr).
  • Implantate:
    Implantate sind der beste Zahnersatz, bei dem künstliche Zähne durch oftmals Titanbeschichtete Schrauben fest im Kieferknochen verankert werden. Implantat beinhalten meist eine langfristige Behandlung und sind mit hohen Kosten verbunden. Die erstatteten Kosten der privaten Zahntarife entsprechen in der Regel den prozentualen Sätzen des "normalen" Zahnersatzes. In einigen Tarifen findet man hierfür gewisse Höchstsätze. Bei manchen Billigtarifen ist hierfür keine Erstattung vorgesehen.


- Im Krankenhaus:

Der stationäre Tarif erstattet die Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen.

Bei der Unterbringung im Krankenhaus kann man zwischen der Erstattung einer Unterbringung in einem 1-Bett-Zimmer und / oder 2-Bett-Zimmer wählen. Aufgrund der vergleichsweise teuren Tarife raten wir Studenten die Wahl eines Mehrbett-Zimmers.

  • Ärztliche Behandlungen:
    Die Behandlung durch den Chefarzt ist bei fast allen 1- oder 2-Bett-Zimmer-Tarifen enthalten. Die einzigen Unterschiede bestehen darin, daß einige Tarife bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung leisten, andere auch darüber hinaus. Eine Chefarztbehandlung ist bei Tarifen mit einem Mehrbettzimmer meistens nicht beinhaltet.
  • Freie Wahl des Krankenhauses:
    In der privaten Krankenversicherung haben sie freie Wahl bei der Auswahl des Krankenhauses. Die meisten Tarife leisten auch für die erweiterten Transportkosten zu einem Krankenhaus Ihrer Wahl.
  • Krankenhaus-Tagegeld:
    Bei Mitversicherung eines Krankenhaustagegeldes wird dieses ab dem ersten Tag im Krankenhaus für jede Übernachtung (inklusive Sonn- und Feiertage) bezahlt. Unserer Meinung nach ist ein Krankenhaus-Tagegeld für Studenten nicht notwendig, allerdings liegt das letzte Wort bei Ihnen.
  • Rooming-In bei Kindern:
    Unter Rooming-In versteht man die Übernachtung eines Elternteiles im Zimmer ihres Kindes. Einige Versicherer erstatten hierbei auch die eventuell anfallenden Extrakosten für ein Rooming-In. Über ein vereinbartes Krankenhaus-Tagegeld kann man die Kosten für Übernachtungen bei Ihrem Kind aber auch bezahlen.