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Nebenjobs im Studium

Arbeiten während des Studiums


Wenn Sie während des Studiums arbeiten kann dies einen Einfluß auf die zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträge (Kranken, Renten- und Arbeitslosenversicherung) haben. Im Folgenden werden wir Ihnen einen Überblick darüber geben, ab wann es Auswirkungen auf Ihre Kranken, Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt.

Beitragsfreie Arbeitsverhältnisse bestehen, wenn:

  • ein in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum absolviert wird
  • die Beschäftigung nicht mehr als 20 Wochenstunden nachgegangen wird
  • ausschließlich in den Semesterferien gearbeitet wird
  • einer im Voraus auf maximal 2 Monate befristete Beschäftigung nachgegangen wird. Bei Fristüberschreitung tritt die Versicherungspflicht vom Zeitpunkt des Ãœberschreitens an ein. Bei früherem Wissen einer Ãœberschreitung, beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag, an dem die Ãœberschreitung bekannt wird.

Beitragspflichtige Arbeitsverhältnisse bestehen, wenn:

  • eine Beschäftigung mehr als 20 Wochenstunden umfaßt, mehr als 2 Monate beträgt, nicht auf die Semesterferien beschränkt ist und eine selbständige Erwerbstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.
  • eine Beschäftigung vor Studienbeginn begonnen hat und eine Beurlaubung für die Studienzeit mit Gehaltsfortzahlung vereinbart wird
  • Sie als Student mehr als 26 Wochen im Jahr beschäftigt sind. Hierbei zählen alle Beschäftigungen mit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden

Eine generelle Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht des Weiteren, falls Ihre monatlichen Arbeitsbezüge über der Geringfügigkeitsgrenze von 400 EUR liegen.