Wann muss ich mich wie versichern?
Im Sozialgesetzbuch ist festgeschrieben, wie sich Studenten versichern können respektive müssen. Generell ist dies von folgenden Faktoren abhängig:
- Der aktuellen Krankenversicherung der Eltern
- Dem Alter und dem erreichten Fachsemester
- Möglichen Hinzuverdiensten durch Nebenjobs
Bereits bei der Einschreibung muss ein Nachweis über eine bestehende Versicherung erbracht werden. Zu Studienbeginn haben Sie ein generelles Versicherungswahlrecht: Sie können sich entweder gesetzlich oder privat versichern.
Die häufigsten Versicherungsmöglichkeiten:
- Familienversicherung (GKV) bis 25 Jahre: Sind Ihre Eltern gesetzlich versichert, bleiben Sie im Normalfall bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei mitversichert (Verlängerung durch Wehr-/Ersatzdienst möglich).
- Studentische Krankenversicherung (GKV) ab 25 Jahre: Mit Erreichen des 25. Lebensjahres endet die Familienversicherung. Sie müssen eigene Beiträge für die studentische GKV leisten (ca. 65-67 EUR mtl.).
- Freiwillige Versicherung (GKV) ab 30 Jahre: Ab dem 30. Geburtstag oder dem 14. Fachsemester endet der günstige Studententarif. Der Beitrag steigt auf ca. 145-152 EUR mtl. an. In der PKV hingegen können Studententarife oft bis zum 34. Geburtstag fortgeführt werden.
- Beihilfeberechtigte (Beamtenkinder): Die Beihilfe endet meist mit dem Wegfall des Kindergeldes (max. bis zum 25. Geburtstag). Wer länger studiert, sollte frühzeitig über einen Wechsel zur studentischen GKV oder PKV nachdenken.
- Privat versicherte Studienanfänger: Sie können entweder in die GKV wechseln oder in speziellen, günstigen Studententarifen der PKV bleiben. Wichtig: Wer privat bleiben will, muss sich innerhalb von drei Monaten nach Studienbeginn von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (Antrag bei der AOK).
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