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Versicherung post Studium

Wie kann und soll ich mich nach dem Studium weiterversichern


Wie Sie sich nach dem Studium weiter versichern können, hängt von Ihrem dann vorhandenen beruflichen Status und Ihrem Einkommen ab.

- Falls Sie Angestellter werden können Sie sich grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder sofort in die PKV wechseln, wenn das hochgerechnete Einkommen im Kalenderjahr mindestens 49.500 Euro beträgt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beinhaltet alle regelmäßigen Gehaltsbestandteile. Zu diesen zählen neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld. Seit Einführung des Gesundheitsfonds im Januar 2009 beträgt der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Kassen derzeit einheitlich 14,6 Prozent. Der Arbeitgeber beteiligt sich hierbei zur Hälfte, so daß Sie selbst einen Beitragssatz von 7,3 Prozent zu tragen haben. Hinzu kommt noch der so genannte "Sonderbeitrag" in Höhe von 0,9 Prozent, welchen alle gesetzlich Versicherten allein zu zahlen haben. Zudem dürfen die gesetzlichen Kassen Zusatzbeiträge erheben, wenn es die finanzielle Situation notwendig macht. Somit müssen Sie als Angestellte(r) einen Beitragssatz von insgesamt mindestens 8,2 Prozent selbst tragen.

- Wenn Sie sich selbständig machen können Sie sich sowohl gesetzlich als auch privat Krankenversichern. Der Wechsel kann sofort bei Beginn der Selbständigkeit oder später mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende erfolgen.

- Wenn Sie eine Beamtenlaufbahn einschlagen können Sie sich gesetzlich oder privat Krankenversichern. Eine gesetzliche Krankenversicherung ist hierbei aber generell keine wirkliche Alternative, da Beamte Beihilfeberechtigt sind. Dies bedeutet, daß der der Bund oder das Land mindestens 50% der Krankheitskosten übernimmt (Die Höhe der Beihilfe ist abhängig von Dienstherr, Familienstand und der Anzahl der Kinder). Die Differenzkosten können über spezielle Beihilfe-Tarife der privaten Krankenversicherung abgesichert werden.