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FAQ Studenten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Krankenversicherung für Studenten. Sollte Ihre Frage hier nicht beantwortet werden, können Sie uns jederzeit eine E-Mail schreiben.

Kann ich nach dem Studium von der PKV zurück in die gesetzliche Krankenkasse?

Ja. Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Angestelltenverhältnis) mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze werden Sie automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV.

Darf ich während des Studiums von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Im laufenden Studium ist das im Regelfall nicht möglich, sofern Sie sich zu Beginn von der Versicherungspflicht haben befreien lassen. Ausnahme: Sie nehmen eine Beschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden auf, wodurch Versicherungspflicht als Arbeitnehmer eintritt.

Wie lange gelten die günstigen Studententarife in der PKV?

Die meisten privaten Versicherer bieten Studententarife bis zum 34. Lebensjahr an. Die Anzahl der Fachsemester spielt dabei – anders als in der GKV – keine Rolle.

Welche Einkommensgrenzen gelten für die beitragsfreie Familienversicherung?

Um beitragsfrei familienversichert zu bleiben, darf Ihr regelmäßiges Gesamteinkommen die aktuelle Minijob-Grenze (bzw. 505 € bei sonstigen Einkünften) nicht überschreiten. Liegt Ihr Verdienst darüber, müssen Sie sich studentisch selbst versichern.

Was ist die „20-Stunden-Regel“?

Solange Sie während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, behalten Sie Ihren Status als ordentlicher Student (Werkstudentenprivileg). Arbeiten Sie regelmäßig mehr, werden Sie sozialversicherungspflichtig als Arbeitnehmer eingestuft.

Besonderheiten bei einzelnen Versicherern (Einkommen):

Einige Gesellschaften haben strengere Regeln bezüglich des Hinzuverdienstes:

  • Continentale: Das Jahreseinkommen darf maximal 8.000 EUR betragen, sonst entfällt der Studententarif.
  • Hanse-Merkur & Signal-Iduna: Hier können vergünstigte Tarife entfallen, wenn Einkommensgrenzen dauerhaft überschritten werden.
Wie funktioniert die Abrechnung beim Arzt für Privatpatienten?

Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrem Versicherer einreichen. In der Regel überweist die PKV den Betrag innerhalb kurzer Zeit auf Ihr Konto, sodass Sie den Arzt bezahlen können, ohne zwingend in Vorleistung gehen zu müssen (außer bei Medikamenten in der Apotheke).