BAföG Zuschuss zur Versicherung
Studenten, die dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind und nicht mehr beitragsfrei über die Eltern familienversichert sind, erhalten einen Zuschuss zu ihren Versicherungsbeiträgen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind.
Der Zuschuss wird zusätzlich zum BAföG-Bedarfssatz ausgezahlt, sofern eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nachgewiesen werden. Die Sätze werden regelmäßig angepasst und liegen aktuell bei ca.:
- Zuschuss zur Krankenversicherung: ca. 94,00 EUR
- Zuschuss zur Pflegeversicherung: ca. 28,00 EUR
- Gesamtförderung: ca. 122,00 EUR pro Monat
Der Zuschuss muss über den regulären BAföG-Antrag (Zusatzblatt für die Krankenversicherung) beim zuständigen Studierendenwerk beantragt werden. Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Laden Sie das entsprechende Formular beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder Ihrem Studierendenwerk herunter.
- Lassen Sie sich die bestehende Versicherung von Ihrer Krankenkasse bzw. Ihrem privaten Versicherer auf dem Formular bestätigen.
- Reichen Sie die Bescheinigung zusammen mit Ihrem Hauptantrag beim BAföG-Amt ein.
Haben Sie Fragen zur Bescheinigung für Ihre private Krankenversicherung? Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Abwicklung.

