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Pflegepflichtversicherung Studenten

Pflege-Pflichtversicherung für Studenten

Seit Januar 1995 ist die Pflegeversicherung in Deutschland eine gesetzliche Pflichtaufgabe – dies gilt ausnahmslos auch für alle immatrikulierten Studenten. Sie stellt die Grundabsicherung für den Fall einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit dar.

Leistungen und Kosten

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind vom Gesetzgeber strikt vorgegeben. Daher gibt es inhaltlich keine nennenswerten Unterschiede zwischen der sozialen Pflegeversicherung (GKV) und der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).

Für Studenten ohne regelmäßiges Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (Minijob) sind die Beiträge moderat und werden oft pauschal berechnet. Sobald ein höheres Einkommen erzielt wird, kann sich der Beitragssatz anpassen.

Wichtiger Hinweis für BAföG-Empfänger:

Studenten, die BAföG beziehen, erhalten einen zweckgebundenen Zuschuss zu ihrer Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser deckt einen erheblichen Teil der monatlichen Kosten ab. Es empfiehlt sich, den aktuellen Bewilligungsbescheid dahingehend zu prüfen und die Versicherung entsprechend zu informieren.

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