Die Anwartschaft in der PKV
Wer vorübergehend aus der privaten Krankenversicherung (PKV) aussteigen muss – etwa wegen eintretender Versicherungspflicht –, kann sich durch eine Anwartschaft die Rückkehr zu alten Konditionen sichern.
Ohne Anwartschaft würde man bei einem Wiedereinstieg wie ein Neukunde behandelt werden, was erhebliche Nachteile mit sich bringt:
- Gesundheitsprüfung: Erneute Prüfung mit dem Risiko von Zuschlägen oder Ablehnung bei neuen Erkrankungen.
- Altersrückstellungen: Verlust der angesammelten Ersparnisse und Einstufung nach dem aktuellen (höheren) Alter.
- Wartezeiten: Neue Wartezeiten für Zahnleistungen oder stationäre Wahlleistungen.
Wann ist eine Anwartschaft sinnvoll?
Oft führt eine vorübergehende Pflichtversicherung in der GKV zur Unterbrechung der PKV. Typische Szenarien sind:
- Arbeitslosigkeit oder Gehaltssenkung unter die Versicherungspflichtgrenze.
- Wechsel von einer Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis.
- Ein längerer Auslandsaufenthalt oder Dienstzeit als Berufssoldat.
Man unterscheidet grundlegend zwischen zwei Formen der Versicherung:
- Kleine Anwartschaft: Sichert den Gesundheitszustand. Bei Rückkehr entfallen Gesundheitsfragen und Wartezeiten, der Beitrag richtet sich jedoch nach dem neuen Eintrittsalter.
- Große Anwartschaft: Sichert sowohl den Gesundheitszustand als auch das ursprüngliche Eintrittsalter. Die Altersrückstellungen werden weitergeführt, wodurch der Beitrag stabil bleibt.
Während der Anwartschaft besteht kein Anspruch auf Erstattungen, jedoch bleibt die Tür zum hochwertigen PKV-Schutz jederzeit offen.

