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PKV im Rentenalter

Die PKV im Rentenalter


Im Rentenalter ist eine preiswerte Krankenversicherung besonders wichtig, da mit Beginn der Altersrente auch meist das Einkommen verringert. Des Weiteren treten in der Regel mit zunehmendem Alter auch häufiger Krankheiten auf.

Derzeit geht man davon aus, daß im Rentenalter die gesetzliche Krankenkasse günstige Beiträge garantiert. Dies ist aber ein Trugschluß, da bereits seit 1983 Rentner in der gesetzlichen Krankenkasse ebenfalls bezahlen müssen. Seit 1997 ist sogar die Bezahlung des allgemeinen Beitragssatzes zu entrichten.

Mit Beginn der Rente entfällt auch die Familienversicherung. Das bedeutet, daß auch der Ehepartner und die Kinder die eigenen Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse bezahlen müssen. Dies gilt auch dann, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte haben.

Für pflichtversicherte Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) ergibt sich folgende Situation:

Wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens zu mindestens 90% in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, zählen Sie als Pflichtmitglied in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner). Dies ist unabhängig davon, ob Sie dort freiwillig- oder pflichtversichert waren oder kostenlos über die Familienversicherung Ihres Ehepartners. Für Pflichtmitglieder in der KVdR gilt immer folgendes:



  • Für den errechneten Krankenkassenbeitrag übernimmt Ihre gesetzliche Rentenversicherung generell die Hälfte. Der Eigenanteil von 0,9% ist aber von Ihnen alleine zu bezahlen.
  • Die Pflegeversicherung ist weiterhin in voller Höhe zu zahlen.
  • Auf rentenähnliche Einnahmen wie z.B. Betriebsrenten, Versorgungsbezüge, Pensionen sowie auf Hinzuverdienste wird Ihnen der volle Beitragssatz berechnet!
  • Auf alle anderen Einkünfte (z.B. Zins- oder Mieteinnahmen) müssen Sie keine zusätzlichen Beiträge entrichten.

Für freiwillig Versicherte Rentner ergibt sich folgende Situation in der GKV: Wenn Sie innerhalb der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens weniger als 90% in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren, zählen Sie zu den "freiwillig versicherten Rentner". Laut Gesetz berechnet sich die Beitragsbemessung nach der gesamten Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes:

  • In diesem Fall wird Ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse auf sämtliche private Einnahmen der volle Beitragssatz berechnet, also auch für Einkünfte aus Sparverträgen, Lebens- oder Rentenversicherungen, Miet- und Zinseinnahmen, Dividenden aus Wertpapieren, aus Fonds oder Beteiligungen, etc.
  • Besonders für Selbständige besteht genau hier die Krux. Denn sie haben fast immer nur geringe Rentenansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, weil sie zu Recht in diese "Konkursmasse" nicht mehr einzahlen. Selbständige sorgen vielmehr privat vor - und müssen somit auf nahezu alle späteren Einkünfte den vollen Beitragssatz zahlen.
  • Wie für pflichtversicherte Rentner gilt auch hier, daß der Krankenkassenbeitrag, der auf die Einkünfte der gesetzlichen Altersrente anfällt, zur Hälfte von der staatlichen Rentenversicherung erstattet wird. Auch hier ist der Beitrag zur Pflegeversicherung sowie der Eigenanteil von 0,9% von Ihnen alleine und komplett zu bezahlen.

Aufgrund dessen müssen viele freiwillig Versicherte Rentner monatlich 500 Euro und mehr an Beiträgen abführen. Hinzu kommt hier noch die Pflegeversicherung und den Eigenanteil von 0,9%. Diese Belastung erhöht sich im Durchschnitt sogar um 5,5% pro Jahr.

Die Situation in der privaten Krankenversicherung:
Vor einigen Jahren gab es eine Kritik an privaten Krankenversicherern weil die Versicherungsbeiträge für Rentner mitunter sehr hoch waren. Man nahm sich des Problems an und führte wichtige Verbesserungen ein, die im Folgenden erläutert werden:

- Altersrückstellungen:

Privatversicherer bilden seit einigen Jahren freiwillige Altersrückstellungen, um überproportional hohe Beiträge im Alter zu verhindern. Damit reduziert sich der Beitrag im späteren Rentenalter mit jedem Jahr der Mitgliedschaft.

- Basis-Tarife für Rentner:

Ab dem 55. Lebensjahr hat jeder Rentner das Recht, in den Basis-Tarif seiner privaten Krankenversicherung zu wechseln. Die Leistungen des Basis-Tarifes entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse und kosten dafür aber auch maximal so viel. Die vom PKV-Unternehmen bis dahin gebildeten Altersrückstellungen sorgen zusätzlich für eine Kostensenkung. Dadurch kann die monatliche Prämie sogar weit unter dem Maximalbeitrag der gesetzlichen Krankenkasse liegen.

- Gesetzlicher Zuschlag:

Seit der der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2000 schreibt der Gesetzgeber einen 10%-igen Zuschlag auf den Beitrag zur privaten Krankenversicherung vor. Dieser muß bestmöglich verzinst werden und darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren. Auf die private Pflegeversicherung oder auf eventuell eingeschlossene Tagegelder wird kein Zuschlag erhoben.

Übrigens gilt, wer als Rentner einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung (BfA/LVA) hat, bekommt auch einen Zuschuß zu den Beiträgen seiner privaten Krankenversicherung. Dieser beträgt 50 Prozent des Beitragssatzes aus der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und maximal die Hälfte des PKV-Beitrages. Neben den Zuschüssen für Alters-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten werden auch Unterstützungen zu Witwen- und Waisenrenten gezahlt.