Die PKV im Rentenalter
Im Rentenalter ist eine preiswerte Krankenversicherung besonders wichtig, da das Einkommen meist sinkt, während der Bedarf an medizinischen Leistungen steigt. Entgegen weit verbreiteter Mythen bietet die PKV hier effektive Schutzmechanismen.
Die Situation in der GKVViele Rentner glauben, in der GKV automatisch günstig versichert zu sein. Doch seit 1997 ist auf die gesetzliche Rente der volle Beitragssatz zu entrichten. Wer zudem als "freiwillig versicherter Rentner" gilt, muss Beiträge auf sämtliche Einkünfte (Zinsen, Miete, Lebensversicherungen) leisten.
Die private Krankenversicherung hat gesetzliche und tarifliche Maßnahmen etabliert, um Beiträge im Alter stabil zu halten:
- Altersrückstellungen: Von Beginn an wird ein Teil Ihres Beitrags verzinslich angelegt, um die höheren Kosten im Alter abzufangen.
- Gesetzlicher 10%-Zuschlag: Dieser wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ab dem 65. Lebensjahr ausschließlich der Beitragsentlastung.
- Wegfall von Krankentagegeld: Mit Rentenbeginn entfällt dieser Baustein, was den Beitrag sofort reduziert.
- Basis-Tarif: Jeder Versicherte hat ab 55 das Recht, in den Basis-Tarif zu wechseln. Dessen Beitrag ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt – bei voller Anrechnung der Rückstellungen oft deutlich darunter.
Wichtig zu wissen: Wer eine gesetzliche Rente bezieht, erhält auch als Privatversicherter einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag. Dieser entspricht der Hälfte des Beitragsanteils, den die Rentenversicherung für einen Pflichtversicherten leisten würde.

