Selbstbeteiligung in der PKV
Über eine Selbstbeteiligung (SB) legen Sie fest, welchen Teil der Krankheitskosten Sie pro Kalenderjahr selbst tragen. Im Gegenzug sinken Ihre monatlichen Beiträge spürbar.
Die Bandbreite der Selbstbehalte ist groß und reicht bei vielen Anbietern von ca. 100 EUR bis zu mehreren tausend Euro pro Jahr. Man unterscheidet dabei verschiedene Formen.
Formen der Selbstbeteiligung
- Komplette Selbstbeteiligung: Der Selbstbehalt umfasst alle Leistungsbereiche (Ambulant, Stationär, Zahn). Viele Tarife verzichten jedoch bei Vorsorgeuntersuchungen auf den Abzug der SB.
- Selbstbeteiligung in Teilbereichen: Die SB greift beispielsweise nur im ambulanten Bereich, während stationäre Aufenthalte oder Zahnersatz ab dem ersten Euro erstattet werden.
- Quoten-Selbstbeteiligung: Sie tragen einen prozentualen Anteil (z. B. 20 %) jeder Rechnung selbst, jedoch nur bis zu einer festen Jahreshöchstgrenze.
- Angestellte: Hier empfiehlt sich oft eine moderate SB (bis ca. 500 EUR), da der Arbeitgeber zwar die Hälfte der Beiträge übernimmt, sich aber in der Regel nicht an der Selbstbeteiligung beteiligt.
- Selbstständige & Freiberufler: Ein moderater bis hoher Selbstbehalt rechnet sich hier fast immer, um die Fixkosten für die Krankenversicherung niedrig zu halten.
- Mediziner: Da Ärzte sich oft unter "Kollegen" günstig oder kostenfrei behandeln, sind Tarife mit hoher ambulanter Selbstbeteiligung hier besonders effektiv.
Tipp: Eine Selbstbeteiligung sollte immer so gewählt werden, dass Sie den Betrag im Ernstfall problemlos aus eigenen Rücklagen begleichen können.

