Selbstbeteiligung in der PKV
Über eine Selbstbeteiligung (SB) wird festgelegt, welchen festen Teil der Krankheitskosten von Ihnen pro Kalenderjahr aus der eigenen Tasche zu zahlen sind. Im Gegenzug lassen sich die Kosten Ihrer privaten Krankenversicherung deutlich senken, denn die Tarife mit Selbstbeteiligung sind vom Monatsbeitrag her prinzipiell günstiger als vergleichbare Tarife ohne einen Selbstbehalt. Beim Selbstbehalt bieten alle Privatversicherungen unterschiedliche Höhen an. Die Bandbreite hierbei reicht von 53 EUR bis zur Höchstgrenze von 5.000 EUR pro Jahr. Außerdem gibt es unterschiedliche Formen der Selbstbeteiligung:
- Komplette Selbstbeteiligung
Der Selbstbehalt beinhaltet hierbei alle Leistungsbereiche (Ambulant/Stationär/Zahn). Diese Art der Selbstbeteiligung findet man immer nur bei den Kompakt-Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei einigen PKV-Tarifen wird für ärztliche und zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen auf die Selbstbeteiligung verzichtet.
- Selbstbeteiligung nur in Teilbereichen
Oft findet man diese Variante bei den Modul-Tarifen der privaten Versicherung. Dort greift die Selbstbeteiligung dann z.B. nur für den ambulanten Bereich während Krankenhausaufenthalte oder Zahnbehandlungen davon befreit sind.
- Prozentualer Selbstbehalt respektive Quoten-Selbstbeteiligung
Bei diesen Tarifen beinhaltet die Selbstbeteiligung immer nur einen gewissen Anteil an den Behandlungskosten (z.B. 25 %) und nur bis zu einer fest bestimmten Höchstgrenze. Wenn ein Tarif also eine Selbstbeteiligung von 25% bis max. 250 EUR hat, bekommen Sie ab sofort 75% der Kosten erstattet. Sobald die maximale SB-Grenze von 200 EUR innerhalb des Jahres erreicht ist, würden 100% der Krankheitskosten übernommen.
Alle drei aufgeführten Varianten haben eines gemeinsam. Die Selbstbeteiligung gilt stets für jede versicherte Person einzeln und beginnt mit jedem Kalenderjahr wieder neu. Für Kinder sehen viele Tarife aber oft nur die halbe Selbstbeteiligung vor.
In der Regel kann man sagen, daß sich eine Selbstbeteiligung vor allem dann lohnt, wenn Sie nur selten zum Arzt gehen oder sich praktisch nur für den schlimmsten Fall wie z.B. teure Krankenhausaufenthalte absichern möchten. Man sollte allerdings beachten, daß die Behandlungskosten eines Jahres schnell die anfängliche Kostenersparnis übersteigen können.
Folgende Punkte sollte man zusätzlich bedenken:
- Für Angestellte sollte die Eigenbeteiligung maximal 400 EUR betragen, da der Arbeitgeber zwar die Hälfte der Beiträge, nicht aber die Selbstbeteiligung erstattet. Einige Unternehmen übernehmen auch die Selbstbeteiligung, da sie bis 600 EUR pro Jahr steuerfrei ist. Für diesen Fall ist eine höhere Selbstbeteiligung auch für den Arbeitnehmer interessant.
- Für Mediziner zahlt sich ein Selbstbehalt im ambulanten Leistungsbereich aus, da man sich oft unter "Kollegen" gegenseitig behandelt. Für Krankenhausärzte ist dies bei einer Selbstbeteiligung für den stationären Bereich ähnlich gelagert.
- Bei Selbständigen und Freiberuflern rechnet sich ein moderater Selbstbehalt in fast allen Tarifen der privaten Krankenversicherung.
Es bleibt abschließend festzustellen, daß eine Selbstbeteiligung in moderater Höhe durchaus hohe Preisvorteile mit sich bringen kann.