Krankentagegeld
Mit einer Krankentagegeldversicherung beugen Sie Einkommensverlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit vor. Während die Behandlungskosten durch die Krankenversicherung gedeckt sind, sichert das Tagegeld Ihre laufenden Fixkosten ab.
Regelungen für AngestellteAngestellte erhalten im Regelfall für 6 Wochen eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das private Krankentagegeld greift daher meist erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber bezuschusst die Beiträge, sofern das Tagegeld 80% des Nettoeinkommens nicht übersteigt.
Selbstständige können das Krankentagegeld theoretisch ab dem ersten Tag absichern. Da die Beiträge jedoch mit kürzeren Karenzzeiten massiv steigen, empfiehlt sich ein Beginn ab dem 29. Tag. Eine kosteneffiziente Lösung ist die Staffelung (z. B. Teilbetrag ab der 4. Woche, voller Betrag ab der 8. Woche).
Wichtige Hinweise zur Leistung- Bereicherungsverbot: Das versicherte Tagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen (z. B. Krankengeld) Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen.
- Aufenthaltsort: Bei Bezug von Krankentagegeld sollten Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Auslandsaufenthalte müssen vorab mit der Versicherung geklärt werden, da sonst der Leistungsanspruch gefährdet ist.
- Unterscheidung zur Berufsunfähigkeit: Das Krankentagegeld sichert nur die vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung notwendig.

