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Krankentagegeld

Krankentagegeld


Mit einer Krankentagegeldversicherung können Sie Einkommensverluste bei längerer Arbeitsunfähigkeit vorbeugen. Angestellte erhalten für 6 Wochen (manchmal sogar bis zu 26 Wochen) eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Das Tagegeld läßt sich nicht vor Ablauf der Lohnfortzahlung versichern. Der Arbeitgeber ist verpflichtet 50% der anfallenden Beiträge zu übernehmen, wenn ein Tagegeld von mindestens 80 Prozent des Nettoeinkommens versichert wird.

Bei Selbständigen und Freiberuflern kann ein Krankentagegeld grundsätzlich sofort abgesichert werden. Allerdings wird die Absicherung umso teurer, je früher man mit dem Tagesgeld beginnt. Hier ist zu empfehlen, daß Tagegeld frühestens ab dem 29. Tag beginnen zu lassen. Für Selbständige ist es günstiger, ein gestaffeltes Krankentagegeld zu versichern (z.B. 30,- EUR nach vier Wochen, und weitere 50,- EUR nach acht Wochen). Dies ist günstiger, als die volle Leistung bereits nach zwei Wochen zu vereinbaren.

Hinweise:

  • Man sollte nicht zuviel versichern. Das vereinbarte Tagegeld darf nicht über Ihrem tatsächlichen Einkommen liegen.
  • Im Krankheitsfall ist es zu empfehlen sich am Wohnort aufzuhalten, da ansonsten die Krankenversicherung nicht zwingend dazu verpflichtet ist das Krankentagegeld zu zahlen.

Ein Krankentagegeld sichert nicht eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit ab sondern nur eine vorübergehende. Für eine Absicherung der dauerhaften Arbeitsunfähigkeit muß man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.