Häufig gestellte Fragen zur PKV
Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur privaten Krankenversicherung. Sollten Sie eine spezifische Frage haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder fordern Sie einen Rückruf an.
Wann kann man als Angestellter in die PKV wechseln?
Wenn Ihr Jahres-Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können Sie in die PKV wechseln. Dabei ist die Kündigungsfrist Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (2 Monate zum Monatsende) zu beachten. Berufsanfänger können sofort wechseln, sofern ihr Gehalt die Grenze voraussichtlich übersteigt.
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Ihr Arbeitgeber steuert die Hälfte der Beiträge bei, maximal jedoch den Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Betrag wird jährlich angepasst und deckt einen erheblichen Teil Ihrer privaten Prämie ab.
Ich bin Student. Kann ich in die PKV wechseln?
Zu Beginn des Studiums können Sie sich innerhalb von 3 Monaten von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für Studenten über 30 Jahre oder ab dem 15. Fachsemester ist die PKV oft die deutlich attraktivere und preiswertere Lösung. Details finden Sie im Kapitel Krankenversicherung für Studenten.
Ist eine Rückkehr in die GKV möglich?
Eine Rückkehr ist an strenge Voraussetzungen geknüpft, z. B. wenn das Einkommen wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt (etwa durch Teilzeit). Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse jedoch nahezu ausgeschlossen.
Ist meine Familie beitragsfrei mitversichert?
Nein, in der PKV zahlt jede Person einen eigenen Beitrag ("Pro-Kopf-Prämie"). Allerdings sind die Beiträge für Kinder und Jugendliche vergleichsweise gering, und es gibt oft spezielle Kindertarife ohne hohe Altersrückstellungen.
Sind die Beiträge im Alter noch bezahlbar?
Ja, da die PKV Altersrückstellungen bildet. Zudem entfällt im Rentenalter das Krankentagegeld, und die 10%ige Altersrückstellung aus dem Berufsleben sorgt für zusätzliche Beitragsentlastung. Rentner erhalten zudem oft einen Zuschuss vom Rentenversicherungsträger zu ihrer PKV.

