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FAQ PKV

Häufig gestellte Fragen


Im Folgenden haben wir für Sie die Antworten für oft gestellte Fragen zur privaten Krankenversicherung zusammengestellt. Falls Sie eine spezielle Frage haben sollten, können Sie uns eine E-Mail schreiben oder einen Rückruf anfordern.

Wann kann man als Angestellter in die PKV wechseln?

Wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 53.550 Euro liegt können Sie jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Hierbei müssen Sie allerdings die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende für Ihre gesetzliche Kassenmitgliedschaft berücksichtigen. Berufsanfänger und Wiedereinsteiger können sofort in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr hochgerechnetes Jahreseinkommen die Pflichtversicherungsgrenze von 53.550 Euro übersteigt. Arbeitnehmer, die seit dem 31.12.2002 freiwillig gesetzlich versichert waren können sofort in eine PKV wechseln, wenn das Jahresbruttoeinkommen in dem Jahr 2002 bei mindestens 45.000 Euro gelegen hat.

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuß zur privaten Krankenversicherung?

Bis zum Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung steuert Ihr Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zu. Die maximale Zuzahlung beträgt derzeit 41,51 EUR für die Pflege- und 295,65 EUR für die Krankenversicherung. Insgesamt zahlt Ihnen der Arbeitgeber also maximal 337,16 EUR dazu. Achtung: Für Arbeitnehmer in Sachsen beträgt der maximale Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung höchstens 21,26 EUR. Für die Kranken- und Pflegeversicherung zusammen also nur bis zu 316,91 EUR.

Ich bin Student. Kann ich in eine private Krankenversicherung wechseln?

Mit Beginn des Studiums können Sie innerhalb von 3 Monaten entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat versichern möchten. Für unter 30-jährige sind die gesetzlichen Kassen jedoch immer billiger als die Studententarife der privaten Krankenversicherung. Haben Sie die Altersgrenze jedoch überschritten oder bereits das 15. Fachsemester erreicht, dann ist die private Krankenversicherung meistens die bessere und oftmals auch die preiswertere Lösung. Im Kapitel Private Krankenversicherung für Studenten finden Sie alle notwendigen Informationen dazu.

Kann ich später in die gesetzliche Kasse zurück?

In der Regel ist dies nach Eintritt in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich. Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Angestellte können wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn das Einkommen wieder unterhalb der gültigen Verdienstgrenze liegt. Dies kann z.B. durch einen Umstieg von einer Vollzeitbeschäftigung auf eine Teilzeitbeschäftigung der Fall sein. Aber auch wenn Ihre Bezüge langsamer steigen als die Verdienstgrenze kann dies vorkommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch während der ersten drei Jahre der Selbständigkeit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bei Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses ist es sogar verpflichtend wieder in das das System der gesetzlichen Kassen zu wechseln.
Studenten können in der Regel mit ihrer Exmatrikulation sofort wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zurückkehren. Weil auch hier unterschiedliche Bestimmungen gelten, lesen Sie dazu bitte das Kapitel Krankenversicherung nach dem Studium.

Ist meine Familie in der PKV kostenfrei familienversichert?

Nein. Für jede versicherte Person erhebt die private Krankenversicherung einen separaten Beitrag. Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr sind allerdings in der Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert und die Versicherungsbeiträge sind relativ gering. Bei Familienversicherungen ist es empfehlenswert ein Rechenexempel durchzuführen.

Zahlt mir mein Arbeitgeber, wenn ich in die PKV wechsele, den 50%-igen Arbeitgeberanteil auch für meinen Ehepartner und die Kinder?

Ja, das muß er tun. Der Arbeitgeberanteil ist allerdings auf denjenigen Betrag begrenzt, den Ihr Arbeitgeber zu einer gesetzlichen Krankenkasse maximal dazu zahlen müßte. Umgerechnet bedeutet dies: Der Arbeitgeber zahlt Ihnen die Hälfte der Beiträge bis zu der aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 3.937,50 EUR pro Monat) multipliziert mit dem zurzeit gültigen, teilbaren Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von 14.6%. Der Versicherungsnehmer zahlt zusätzlich einen Beitrag von 0,9% auf die Beitragsbemessungsgrenze, wodurch sich der Beitragssatz von 15,5% zusammensetzt. Der Arbeitgeberzuschuß zur Krankenversicherung beträgt zurzeit also max. 287,44 EUR. Hinzu kommt der Arbeitgeberzuschuß zur Pflegeversicherung, welcher derzeit 40,36 EUR beträgt (für Arbeitnehmer in Sachsen jedoch nur 20,67 EUR). Insgesamt also beträgt der max. Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung derzeit 327,80 EUR (für Arbeitnehmer in Sachsen aber nur 308,11 EUR).

Muß ich in der privaten Krankenversicherung mit Beitragserhöhungen rechnen?

Ja. Die Kostenexplosion im Gesundheitswesen geht auch an den privaten Krankenversicherungen nicht vorbei. Aufgrund dessen ist es sicher, daß die Beiträge steigen werden. Wie die Beitragsentwicklung sein wird kann nur durch Prognosen und empirischen Daten geschätzt werden.

Sind die Beiträge als Rentner später noch bezahlbar?

Davon ist auszugehen, da aus den Beitragseinnahmen feste Rücklagen zur Subventionierung der Versicherungsbeiträge im Rentenalter gebildet werden. Seit dem 01.01.2001 schreibt das Gesetz zusätzlich eine 10%ige Altersrückstellung vor, die weitere Beitragsentlastungen im Alter schaffen.