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Beitragsentlastung Rentner

Beitragsentlastung für Rentner


Für eine Beitragsreduzierung im Rentenalter sorgen zum einen die von der Versicherung gebildeten Rückstellungen und die mit der Gesundheitsreform von 2001 eingeführte Altersrücklage. Jede private Krankenversicherung ist seither verpflichtet, einen festen Zuschlag in Höhe von 10 Prozent auf den Beitrag zur Altersrücklage zu erheben. Davon ausgenommen sind nur die Beiträge zur Pflegeversicherung sowie zu eventuell versicherten Tagegeldern. Der Zuschlag gilt für alle Versicherten ab dem 21. Lebensjahr. Ausnahmen dürfen nicht gemacht werden.

Die Rückstellungen müssen von der Krankenversicherung angelegt und bestmöglich verzinst werden. Den Versicherten muß das Guthaben in voller Höhe gutgeschrieben werden. Es darf von der Versicherungsgesellschaft ausschließlich für die Subventionierung der Krankenversicherungsbeiträge im Rentenalter verwendet werden.