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PKV Wechsel Informationen

Wie funktioniert der Wechsel zur PKV?

Bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung gelten unterschiedliche Regelungen und Fristen. Diese hängen primär davon ab, wie Sie aktuell versichert sind.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)
  • Angestellte: Wenn Ihr Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2014: 53.550 €) liegt, beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende. Eine Vorlage finden Sie in unserem Formularcenter.
  • Selbstständige & Freiberufler: Ein Wechsel ist jederzeit möglich. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Beitragserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen.
  • Berufsstarter: Werden sofort versicherungsfrei, wenn das Gehalt über der Pflichtgrenze liegt.
Für bereits privat Versicherte

Möchten Sie innerhalb der PKV die Gesellschaft wechseln, gelten die regulären Kündigungsfristen Ihres Vertrages. Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie jedoch immer dann, wenn Ihr Versicherer die Beiträge erhöht oder senkt.

Dieses Recht gilt auch während der Mindestvertragsdauer. Da Ihnen nach Erhalt der Mitteilung meist nur 4 Wochen Zeit bleiben, sollten Sie zügig einen Vergleich durchführen und den neuen Antrag parallel zur Kündigung stellen.