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PKV Wechsel

Wie funktioniert der Wechsel zur PKV?


Bei einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Regelungen und Fristen. Diese sind primär davon abhängig ob sie derzeit gesetzlich oder privat versichert sind. Im Folgenden haben wir die unterschiedlichen Fälle zusammengestellt.

Für gesetzlich versicherte:


  - Angestellte

Wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 53.550 Euro liegt können Sie jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Hierbei müssen Sie allerdings die Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende für Ihre gesetzliche Kassenmitgliedschaft berücksichtigen. Das bedeutet, daß bei einer Kündigung im Februar ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung dann zum 01. Mai möglich ist. In unserem Formularcenter finden Sie eine Vorlage zur Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

  - Selbständige und Freiberufler:

Können jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln. Hier beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, wobei der angebrochene Monat voll mitzählt. Das bedeutet, daß bei einer Kündigung im Februar der Versicherungsbeginn zum 01. Mai möglich wäre. Bei einer Beitragserhöhung kann mit einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden. Der Kündigungstermin ist dann der Beginn desjenigen Monats in dem die Beitragserhöhung in Kraft tritt.

  - Berufsstarter:

Können seit 2011 wieder sofort in eine PKV wechseln, wenn ihr Jahres-Bruttoeinkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 53.550 Euro liegt.

Für privat versicherte:


Wenn man bereits privat Versichert ist, kann man unter Einhaltung der regulären Kündigungsfristen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften die private Versicherung kündigen. Bei Beitragserhöhung- und Senkung genießen Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht gilt auch, wenn die Mindestvertragsdauer noch nicht abgelaufen ist. Ihre Kündigung wird dann in dem Monat rechtskräftig, in dem sich die Beiträge verändern. Die Kündigungsfristen werden in der Regel knapp gehalten. Deshalb bleibt Ihnen nach schriftlicher Mitteilung der Beitragserhöhung nur eine Frist von 4 Wochen, um die alte Versicherung zu kündigen und parallel eine neue Versicherung abzuschließen.