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PKV Leistungen

Die Leistungen der PKV im Ãœberblick


Sie alleine als Kunde entscheiden, was Ihre private Krankenversicherung leisten soll. Der mitunter Größte Vorteil der PKV ist, daß der Kunde durch die Wahlfreiheit bei den Tarifen die Leistung selbst bestimmen kann. So sind die Leistungen beim Arzt, die Unterbringung im Krankenhaus und die Erstattungssätze für Zahnbehandlungen und Zahnersatz frei wählbar.

  1. Ambulante Behandlungen

    Arztbesuche, verschriebene Medikamente und Heilmittel (wie z.B. Massagen, Fango und Krankengymnastik) oder Hilfsmittel (wie z.B. Brillen und Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen) werden je nach Tarif entweder ganz - oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet.

  2. Beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden:

    Ein Zahn-Tarif übernimmt Ihre Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe und Zahnersatz und zudem auch die Kosten für Kieferorthopädie (z.B. Kieferkorrekturen oder Zahnspangen für Ihr Kind). Für Zahnbehandlungen können Sie zwischen 80 und 100% Erstattung vereinbaren, beim Zahnersatz zwischen 40 und 100%. In manchen Tarifen können Sie wahlweise auch komplett verzichten auf irgendwelche Zahnleistungen.

  3. Im Krankenhaus:

    Die private Krankenversicherung erstattet Ihnen alle Kosten, welche durch ärztliche Behandlungen oder für die Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen. Lediglich bei der Wahl der Unterbringung auf der Privatstation und bei der Art der Behandlung müssen Sie eine Entscheidung treffen. Sie entscheiden, ob (Einzel- oder Doppelzimmer, Chefarztbehandlung oder nicht) bevorzugen oder ob Ihnen das Mehr-Bett-Zimmer mit Behandlung durch den Stationsarzt ausreicht oder ob Sie eine Unterbringung auf der Privatstation im Einzel- oder Doppelzimmer mit Chefarztbehandlung bevorzugen. Einige Tarife bieten auch die Kombination Mehr-Bett-Zimmer / Chefarzt an.

  4. Pflegepflichtversicherung:

    Seit Januar 1995 ist das Vorhandensein einer Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt auch für privat versicherte.

  5. Gesetzlicher Beitragszuschlag:

    Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes aus dem Jahr 2000 ist jede privat versicherte Person verpflichtet auf die Krankenversicherungstarife einen Zuschlag von 10% zu bezahlen. Der Privatversicherer ist hierbei verpflichtet diese 10% anzusparen und für eine Beitragsentlastung ab dem 65. Lebensjahr zu verwenden. Die Beiträge werden hierbei für den Kunden möglich hoch verzinst angelegt.

  6. Kranken-Tagegeld gegen Verdienstausfall:

    Mit einer Krankentagegeldversicherung kann man potentiellen Einkommensverlusten bei längerer Arbeitsunfähigkeit vorbeugen.

Ihre PKV können Sie zusätzlich noch um folgende Tarife ergänzen:

  1. Krankenhaus-Tagegeld

    In der Regel sind Krankenhausaufenthalte relativ selten und nur kurzzeitig weshalb wir ein Krankenhaus-Tagegeld nur als begrenzt notwendig halten. Für Selbständige und Freiberufler kann diese Versicherung aber interessant sein. Für Angestellte dagegen weniger, weil diese ohnehin eine Lohnfortzahlung von mind. 42 Tagen durch den Arbeitgeber erhalten.

  2. Kurtarife oder Kur-Tagegelder

    REHA-Maßnahmen und Kuren sind Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger (LVA, BfA, Knappschaft oder Berufsgenossenschaft). Dadurch sind die Arbeitnehmer üblicherweise automatisch gesetzlich abgesichert. Manche Privattarife beinhalten trotzdem auch Leistungen für Kuraufenthalte für den Fall, daß der gesetzliche Träger die Kostenübernahme ablehnt. Bei anderen wiederum können solche Leistungen durch spezielle Kurtarife oder Kur-Tagegelder extra versichert werden. Selbständige und Freiberufler sind im Regelfall nicht Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, weshalb dieser Personenkreis diese Versicherung in ihr Kalkül mit aufnehmen sollte.

  3. Pflege-Zusatzversicherungen oder Pflege-Tagegelder

    Die privaten Pflegepflichtversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung sind in ihren Leistungen identisch und das Leistungsspektrum ist bei beiden eher gering. Wer die Leistungen seiner Pflegeversicherung verbessern möchte, kann sich nahezu bei jedem privaten Versicherer durch entsprechende Tarife zusätzlich absichern.

  4. Entlastungstarife (zusätzliche Beitragsentlastung in der Rente)

    Die meisten Krankenversicherer bieten spezielle Zusatz-Tarife an, welche den Beitrag ab einem bestimmten Alter um einen festen Betrag oder einen gewissen Prozentsatz senken. Diese Entlastungstarife sind meist nur für Angestellte interessant, weil der Arbeitgeber auch hier die Hälfte des Beitrages übernimmt, solange sein Anteil an der Krankenversicherung nicht mehr als insgesamt 287,44 EUR beträgt (Stand Januar 2013). Der Arbeitgeberanteil zur Pflegeversicherung ist noch hinzuzurechnen. Er beträgt derzeit maximal 40,36 EUR (in Sachsen jedoch nur 20,67 EUR)

Tipp

Die Altersrückstellungen der PKV und die gesetzlich verankerte Altersentlastung von 10% sollten für einen stabilen Beitrag im Alter ausreichend sein. Nur bei Versicherungsnehmern die sich spät für einen Eintritt in ein PKV entscheiden bietet sich so ein Entlastungstarif an. Unseres Erachtens ist ein Einschuß aber nur lohnenswert, wenn man dauerhaft beim der gleichen Versicherungsgesellschaft bleibt und nicht mehr in die GKV zurückkehren will respektive muß. Dies liegt daran, daß bei einem späteren Wechsel des PKV-Unternehmens oder einer dauerhaften Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung die Ansprüche aus den zusätzlichen Zahlungen verlieren. Die Entlastungstarife sind auch später im Rentenalter weiter zu bezahlen.