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Wer kann sich PKV versichern

Wer kann sich privat versichern?


Die mögliche Inanspruchnahme einer privaten Krankenversicherung ist generell abhängig von Ihrem Beruf und/oder Verdienst.

- Angestellte und Arbeiter:

Durch die Einführung des GKV-Finanzierungsgesetzes gelten ab 2011 wieder die Bedingungen wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 bestanden. Somit werden Angestellte mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze respektive Versicherungspflichtgrenze übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt ab 2014 bei 53.550 Euro (4.462,50 € monatlich). Es reicht aus, wenn das Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Dies bedeutet also, daß auch Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger sofort in die PKV wechseln können, wenn das hochgerechnete Einkommen im Kalenderjahr mindestens 53.550 Euro beträgt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beinhaltet alle regelmäßigen Gehaltsbestandteile. Zu diesen zählen neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen. Bonuszahlungen sowie einmalige Sonderzahlungen sind nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen. Bei Angestellten, die nebenberuflich ein Einkommen erzielen wird dieses nur dann berücksichtigt, wenn mindestens ein fester Angestellter vorhanden ist. Kinder und Ehepartner zählen hierbei nicht dazu.

- Selbständige und Freiberufler:

Haben jederzeit die Möglichkeit in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Ausgenommen sind davon lediglich einige Handwerksmeister und Künstler.

- Freiberufliche Ärzte, Zahnärzte, Veterinäre und Heilpraktiker:

Werden wie Freiberufler behandelt und haben ebenfalls jederzeit die Möglichkeit eine private Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Für Ärzte und Pharmazisten werden in der Regel spezielle Privatversicherungstarife angeboten.

- Beihilfeberechtigte Beamte:

können sich ebenfalls ohne irgendwelche Einschränkungen beachten zu müssen privat versichern. Viele private Krankenversicherungen halten für Beihilfeberechtigte spezielle Beamten-Tarife parat. Durch die fehlenden Ergänzungsversicherungen für Beihilfeberechtigte, ist die gesetzliche Krankenversicherung dagegen keine Alternative. In der GKV müßte ein Beamter, wie ein Angestellter in der freien Wirtschaft, immer den vollen Beitrag für eine "100-Prozent-Krankenversicherung" bezahlen, obwohl er nur die halbe Leistung oder vielleicht sogar nur 30 Prozent benötigt.

- Beamtenanwärter / Beamte auf Probe:

sind generell zu 50% Beihilfeberechtigt. Das bedeutet, daß der Staat generell die Hälfte der Krankheitskosten bezahlt. Die Differenz kann man über spezielle Anwärtertarife der PKV absichern. Diese Anwärtertarife sind sehr günstig für Männer ab ca. 52 EUR pro Monat - und für Frauen ab 65 EUR pro Monat zu bekommen. In den alten Bundesländern besteht für Rechtsreferendare eine Versicherungspflicht in der GKV, weshalb hier keine privaten Anwärtertarife möglich sind.

- Studenten:

ab dem 25. Lebensjahr sind Studenten nicht mehr bei den Eltern mitversichert und müssen sich selbst Krankenversichern. Jedem Studenten steht es hierbei offen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Meist sind die privaten etwas teurer als die gesetzlichen Kassen, allerdings bieten die privaten Krankenkassen dafür erheblich bessere Leistungen. Mit erreichen des 30. Lebensjahres oder abschließen des 14. Fachsemesters ziehen die Beiträge dann in der GKV bei gleichbleibenden Leistungen kräftig an. Für die freiwillige Weiterversicherung in der GKV würde man dann als Student einen monatlichen Beitrag zwischen 134€ und 152€ bezahlen (je nach Krankenkasse). Die PKV-Gesellschaften bieten für diesen Fall für männliche studierende preiswerte Tarife an. Bei ungefähr dem gleichen Beitrag wie in der GKV genießt man schon voll die Vorteile des privaten Versicherungsschutzes und kann von den hohen Leistungen beim Zahnarzt sowie den Wahl-Leistungen im Krankenhaus (1- oder 2-Bettzimmer, Chefarztbehandlung) profitieren. Des Weiteren entfällt wie für alle Privatpatienten die Praxisgebühr der GKV.