Wer kann sich privat versichern?
Die Möglichkeit, in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln, ist in Deutschland primär von Ihrem Berufsstand und Ihrem Einkommen abhängig.
Angestellte und ArbeiterAngestellte werden versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresgehalt die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) übersteigt. Für das Jahr 2014 liegt diese Grenze bei 53.550 Euro brutto (4.462,50 Euro monatlich).
Berufsanfänger oder Wiedereinsteiger können sofort in die PKV wechseln, wenn ihr hochgerechnetes Einkommen diese Grenze bereits im ersten Jahr überschreitet.
Selbstständige und Freiberufler (einschließlich Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker) haben jederzeit die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Ausgenommen sind lediglich bestimmte Berufsgruppen wie Künstler oder einige Handwerksmeister.
Beamte und BeihilfeberechtigteBeamte können sich ohne Einkommensprüfung privat versichern. Da der Dienstherr über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten übernimmt (meist 50% bis 70%), ist die PKV hier besonders attraktiv, da nur die Restkosten versichert werden müssen.
StudentenZu Beginn des Studiums können sich Studenten von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Besonders ab dem 30. Lebensjahr oder dem 15. Fachsemester, wenn die günstigen GKV-Studententarife enden, bietet die PKV oft leistungsstärkere und preislich konkurrenzfähige Alternativen.

