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Basistarif PKV

Basistarif der PKV


Jedes PKV-Unternehmen ist seit Januar 2009 dazu verpflichtet worden, einen so genannten "Basistarif" anzubieten. Der Basistarif ist ein vom Gesetzgeber definiertes Produkt, welches weitgehend dem Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Er läßt keinen Spielraum für Sonderleistungen zu, weshalb er mit den "echten" PKV-Tarifen wenig gemeinsam hat. Ein "echter" PKV-Tarif bietet grundsätzlich immer die freie Wahl von Tarifen und Leistungsspektrums. Des Weiteren werden bei PKV-Tarifen Leistungen -im Gegensatz zum Basistarif- ein Leben lang Leistungen garantiert.

In der PKV schließen Sie einen festen Vertrag (Tarif) mit dem Versicherungsunternehmen ab. Die einmal zugesicherten Leistungen dürfen also niemals gekürzt werden. Im Gegenteil sogar werden diese häufig verbessert und an die Fortschritte der modernen Medizin angepaßt. Die von der Politik vorgegebenen Leistungskürzungen der GKV gingen an den PKV-Versicherten immer vorbei. Beim Basistarif ist dies aber anders, da er immer den gesetzlichen Maßgaben entsprechen muß, welche auch für die gesetzlichen Krankenkassen gelten.

Leistungskürzungen in der GKV betreffen somit auch immer den Basistarif.


Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte zum Basistarif zusammengestellt:

- Wer kann in den Basistarif eintreten ?

Alle derzeit nicht versicherten Personen, die vorher Mitglied in einer privaten Krankenversicherung waren können in den Basistarif eintreten. Dies gilt auch für Versicherte, welche systematisch der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (zum Beispiel vormals Beihilfeberechtigte Beamte und deren Familienangehörige). Freiwillig gesetzlich Versicherte können ebenfalls in den Basistarif der PKV wechseln. Hierbei ist aber zu beachten, daß innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Beendigung der Pflichtmitgliedschaft im System der gesetzlichen Krankenversicherung zu wechseln ist. Einen großen Nutzen hätte dies allerdings nicht. Allein die gesetzlich Versicherten, die den Höchstbeitrag bezahlen, könnten diese hohen Prämien durch eine Selbstbeteiligung senken. Denn im Basistarif der PKV können jährliche Eigenbeteiligungen von zwischen 300 und 1200 Euro vereinbart werden, welche die monatlichen Prämien deutlich mindern. Zwar bieten auch einige gesetzliche Krankenkassen die Möglichkeit an, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, dann aber nur in den so genannten GKV-Wahltarifen.

- Welche Leistungen beinhaltet der Basistarif?

Vom Leistungsumfang ist der Basistarif mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die vom Gesetzgeber gestellten Vorgaben sind hier aber strikter als beim vorherigen Standardtarif der PKV, denn die Kosten für bestehende Erkrankungen müssen im Basistarif voll übernommen werden (und das sogar ohne Beitragszuschläge). Es bestehen also weder Wartezeiten, noch andere Nachteile. Außerdem wird die Behandlung jedes Versicherten durch die kassenärztlichen Vereinigungen sichergestellt.

- Garantierte Aufnahme:

Für den Basistarif der PKV gilt grundsätzlich ein Annahmezwang. Das heißt, daß die Privatversicherer generell und ohne Ausnahme jede Personen zwingend versichern müssen, egal wie krank jemand ist oder wie schlecht vorher seine Moral bei der Beitragszahlung war.

- Garantierte Aufnahme nicht in allen Fällen:

Zur Aufnahme im Basistarif ist eine Versicherung grundsätzlich dann nicht verpflichtet, wenn bei ihr vorher schon ein »normaler« PKV-Tarif bestand und dieser wegen arglistiger Täuschung oder wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gekündigt wurde (z.B. weil die versicherte Person bei der Antragstellung die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat und gravierende Vorerkrankungen bewußt verschwiegen wurden). In dem Fall kann man nur zu einem anderen PKV-Unternehmen wechseln. Welche Gesellschaft dann gewählt wird ist ohnehin egal - denn die Beiträge und Leistungen des Basistarifes unterscheiden sich in keiner Weise.

- Werden Gesundheitsfragen gestellt?

Ja. Es werden im Antrag zwar Gesundheitsfragen gestellt und müssen auch beantwortet werden, doch sie dienen nur statistischen Zwecken. Denn die Mehraufwendungen, welche durch die meist sehr kranken versicherten Personen im Basistarif entstehen, fließen zunächst in einen gemeinsamen Topf und werden daraus, je nach Notwendigkeit, an die einzelnen PKV-Unternehmen verteilt. Die Gesundheitsprüfung findet also nur deshalb statt, um für einen finanziellen Ausgleich zwischen den PKV-Gesellschaften zu sorgen. Wie schon beschrieben muß jede PKV im Basistarif praktisch jede Person versichern.

- Beiträge des Basistarifes

Die Prämien im Basistarif dürfen maximal so hoch sein, wie der Höchstbeitrag bei den gesetzlichen Krankenkassen. Für Versicherte mit einem geringen Einkommen wäre der Beitrag aber kaum bezahlbar, denn er liegt derzeit bei rund 560 EUR monatlich ab einem Alter von 21 Jahren. Die Beitragsspanne reicht jedoch von etwa 226 EUR (für Kinder unter 16 Jahren) bis rund 275 EUR (für Personen von 16 bis 20 Jahre). Nach dem 21. Geburtstag wird es sogar richtig teuer, wie oben schon genannt. Sollte durch diese hohe Prämie jedoch nachweislich eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Sozialgesetzbuches entstehen, kann die zu zahlende Prämie auf die Hälfte sinken. Wenn selbst nach der Halbierung der Beiträge noch immer eine Hilfebedürftigkeit vorliegt, beteiligt sich der zuständige Sozialversicherungsträger mit derzeit maximal 125 EUR pro Monat an dem Beitrag.

- Prämiensenkung durch Selbstbeteiligung

Jeder Versicherte kann den Basistarif auch mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro abschließen. Solch eine Selbstbeteiligung senkt die Prämie deutlich. Zudem kann der Selbstbehalt später beliebig oft gesenkt und wieder erhöht werden.

- Familienversicherung im Basistarif

Der Basistarif ist in gewisser Weise zwar ein "Sozialtarif" mit sehr hohen Beiträgen - doch das heißt nicht, daß Familienmitglieder automatisch mitversichert sind. Denn anders als in der gesetzlichen Krankenkasse muß jede versicherte Person auch im Basistarif eigene Beiträge zahlen (gilt auch für mitversicherte Kinder). Denn wir befinden uns ja im System der PKV, wo die Beträge nicht nach dem Einkommen eines Alleinverdieners ermittelt werden, sondern individuell nach Geschlecht und Eintrittsalter jeder einzelnen Person.