Basistarif der PKV
Seit 2009 ist jedes PKV-Unternehmen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser ist ein vom Gesetzgeber definiertes Produkt, dessen Leistungsumfang weitgehend dem der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entspricht.
Im Gegensatz zu "echten" PKV-Tarifen sind die Leistungen hier nicht lebenslang garantiert, sondern passen sich – wie in der GKV – den gesetzlichen Vorgaben an. Er bietet jedoch eine wichtige soziale Absicherung.
Die wichtigsten Fakten zum Basistarif:
- Garantierte Aufnahme: Es besteht ein Annahmezwang. Die Versicherer müssen jede berechtigte Person aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen. Gesundheitsfragen dienen lediglich dem statistischen Risikoausgleich zwischen den Gesellschaften.
- Wer ist eintrittsberechtigt? Alle vormals privat Versicherten, die aktuell ohne Schutz sind, sowie freiwillig gesetzlich Versicherte (innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung).
- Leistungen: Der Umfang ist mit der GKV vergleichbar. Kosten für bestehende Erkrankungen müssen voll übernommen werden – ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten.
- Beiträge: Die Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (nach SGB) kann der Beitrag halbiert werden; zudem sind Zuschüsse durch Sozialleistungsträger möglich.
- Selbstbeteiligung: Um die monatliche Prämie zu senken, können jährliche Selbstbehalte zwischen 300 € und 1.200 € vereinbart werden.
Hinweis: Im Basistarif gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede versicherte Person (auch Kinder) muss einen eigenen Beitrag leisten.

