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Basistarif PKV

Basistarif der PKV

Seit 2009 ist jedes PKV-Unternehmen verpflichtet, einen Basistarif anzubieten. Dieser ist ein vom Gesetzgeber definiertes Produkt, dessen Leistungsumfang weitgehend dem der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) entspricht.

Im Gegensatz zu "echten" PKV-Tarifen sind die Leistungen hier nicht lebenslang garantiert, sondern passen sich – wie in der GKV – den gesetzlichen Vorgaben an. Er bietet jedoch eine wichtige soziale Absicherung.

Die wichtigsten Fakten zum Basistarif:
  • Garantierte Aufnahme: Es besteht ein Annahmezwang. Die Versicherer müssen jede berechtigte Person aufnehmen, unabhängig von Vorerkrankungen. Gesundheitsfragen dienen lediglich dem statistischen Risikoausgleich zwischen den Gesellschaften.
  • Wer ist eintrittsberechtigt? Alle vormals privat Versicherten, die aktuell ohne Schutz sind, sowie freiwillig gesetzlich Versicherte (innerhalb von 6 Monaten nach Beginn der freiwilligen Versicherung).
  • Leistungen: Der Umfang ist mit der GKV vergleichbar. Kosten für bestehende Erkrankungen müssen voll übernommen werden – ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten.
  • Beiträge: Die Prämie ist auf den Höchstbeitrag der GKV gedeckelt. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit (nach SGB) kann der Beitrag halbiert werden; zudem sind Zuschüsse durch Sozialleistungsträger möglich.
  • Selbstbeteiligung: Um die monatliche Prämie zu senken, können jährliche Selbstbehalte zwischen 300 € und 1.200 € vereinbart werden.

Hinweis: Im Basistarif gibt es keine beitragsfreie Familienversicherung. Jede versicherte Person (auch Kinder) muss einen eigenen Beitrag leisten.