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PKV Aufbau

Aufbau der privaten Krankenversicherung


Grundsätzlich kann man die private Krankenversicherung in 2 Tarifarten untergliedern. Diese sind der "Kompakt-Tarif" und der "Modul-Tarif".

Bei den Modul-Tarifen der PKV sind Sie in der Zusammenstellung des gewünschten Leistungsspektrums weitgehend ungebunden und können es selbst zusammenstellen. Denn für ambulante Behandlungen, für den Zahnarzt und fürs Krankenhaus werden jeweils verschiedene Tarife angeboten, die frei wählbar sind. Aus diesen einzelnen Modulen werden Gesamtpakete zusammengeschnürt die in der Kombination den gewünschten Versicherungsschutz leisten. Dadurch kann man von einer Grundabsicherung bis hin zu Spitzenleistungen in allen Bereichen sowie frei wählbaren Selbstbeteiligungen wählen.

Die Leistungen bei den Kompakt-Tarifen sind hingegen fest vorgegeben, weil der gesamte Krankenversicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen in einem einzigen Tarif enthalten ist. Die Kompakt-Tarife beinhalten nur eingeschränkte Auswahlmöglichkeiten bei den Leistungen, sind dafür aber meistens viel kostengünstiger.

Ihre private Krankenversicherung können Sie aber immer mit den folgenden Zusatz-Tarifen ergänzen:

- Krankenhaus-Tagegeld :

Krankenhausaufenthalte sind relativ selten und dauern meist auch nur ein paar Tage. Ein Krankenhaus-Tagegeld ist deshalb eigentlich nicht notwendig. Nur für Selbständige, die ja naturgemäß keine Lohnfortzahlung erhalten, kann ein Tagegeld fürs Krankenhaus Sinn machen.

- Kur-Tarife:

Kuren werden von den Rentenversicherungsträgern (LVA, BfA, o. Knappschaft) bezahlt oder nach Unfällen durch die zuständige Berufsgenossenschaft. Wer aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder über den Arbeitgeber in einer Berufsgenossenschaft versichert ist (Selbständige und Freiberufler sind es selten), kann Kurleistungen bei den meisten PKV-Gesellschaften extra versichern.

- Pflege-Zusatzversicherungen :

Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind identisch mit denen der gesetzlichen Krankenkassen. Oder anders ausgedrückt: Sie sind äußerst gering. Wenn Ihnen die Leistungen der gesetzlich verankerten Pflegeversicherung nicht reichen, können Sie sich zusätzlich absichern. Fast jede Gesellschaft bietet dazu entsprechende Tarife an.

- Entlastungs-Tarife zur Beitragsreduzierung im Rentenalter:

Die meisten privaten Krankenversicherer bieten sog. Entlastungstarife an. Damit würde der Beitrag Ihrer Krankenversicherung spätestens zum 65. Lebensjahr um einen festen Betrag oder Prozentsatz gesenkt werden. Die Höhe der Senkung können Sie frei bestimmen.

Nachteile dieser Tarife:

Bei einem späteren Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung würden Sie alle bis dahin angesammelten Ansprüche verlieren. Bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen gehen bei abgeschlossenen Verträgen vor dem Jahr 2009 alle gebildeten Rückstellungen verloren. Bei Krankenversicherungsverträgen mit Vertragsbeginn nach dem Jahr 2009 können die gebildeten Rückstellungen zu einem gewissen Teil mitgenommen werden. Je nach Tarif beträgt der Mitnahmeanteil für die Altersrückstellungen bis zu 78 Prozent. Die Differenz würde bei einem Wechsel verloren gehen.

Des Weiteren fallen die Beiträge der Entlastungs-Tarife später nicht weg, sondern müssen auch im Rentenalter weiter gezahlt werden.

Die Entlastungs-Tarife sind deshalb(wenn überhaupt) allenfalls für Angestellte interessant, weil der Arbeitgeber auch dafür die Hälfte der Beiträge übernimmt.

Selbständige und Freiberufler sollten stattdessen besser in einen Investmentfonds oder in eine Fonds-Police sparen.